Satzung über die Teilaufhebung der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in den  Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)“ für einen Teilbereich im Stadtteil Bilk und über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Steinberg“ der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 26.08.1991

 
www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht am 22.10.2022 - Nachrichtlich Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 42 vom 22.10.2022
Redaktioneller Stand: Dezember 2023

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 08.09.2022 aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen:


§ 1 Aufhebung des Sanierungsgebietes Am Steinberg

§ 2 der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in den Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)“ für einen Teilbereich im Stadtteil Bilk und über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Steinberg“ wird aufgehoben.

Das aufgehobene Sanierungsgebiet „Am Steinberg“ wird durch die nachfolgenden Begrenzungen bestimmt:

  • Gemarkung Unterbilk, Flur 19
    entlang der östlichen Straßenseite der Himmelgeister Straße ab Einmündung Am Steinberg in südlicher Richtung bis zur Kreuzung Moorenstraße
  • Gemarkung Unterbilk, Flur 21
    einschließlich Flurstück 21
  • Gemarkung Unterbilk, Flur 22
    einschließlich Flurstück 156 (Varnhagenstraße), teilweise
  • Gemarkung Stoffeln, Flur 11
    einschließlich Flurstück 1 (Moorenstraße), teilweise
  • Gemarkung Unterbilk, Flur 20
    einschließlich Flurstück 163 (Himmelgeister Straße), teilweise
  • Gemarkung Unterbilk, Flur 19
    entlang der südlichen Straßenseite Ulenbergstraße Straße bis Merowingerplatz Flurstück 49, in nördlicher Richtung entlang der westlichen Straßenseite der Merowingerstraße bis Hausnummer 103 (ausschließlich), in östlicher Richtung entlang der nördlichen Straßenseite Am Steinberg (incl. Straßenbahngleise) bis Himmelgeister Straße

Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich des aufgehobenen Sanierungsgebietes ist die in dem Plan 5474/50 dargestellte gekreuzte Umrandung; der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.

Der vorbezeichnete Plan kann während der Dienststunden beim Vermessungs- und Katasteramt, Brinckmannstraße 5, Erdgeschoss, Zimmer 001, eingesehen werden.

Dienststunden sind montags, mittwochs und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

§ 2 Inkrafttreten

Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.

 

Hinweis: § 1 der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in den Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)“ für einen Teilbereich im Stadtteil Bilk und über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Steinberg“ bleibt unberührt. Gegenstand dieser Regelung ist die Aufhebung des Sanierungsgebietes „Gebietsprogramm zur  Wohnumfeldverbesserung in den Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)“ für einen Teilbereich im Stadtteil Bilk, die unverändert weiter gelten soll.