Entgeltordnung des Garten-, Friedhof-, und Forstamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf

vom 10. Dezember 2015

 
Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 51 / 52 vom 19.12.2015
Redaktioneller Stand: Februar 2026

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 10.12.2015 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) folgende Entgeltordnung beschlossen:

(zuletzt geändert durch Beschluss vom 11.02.2026 (https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 28.02.2026; nachrichtlich Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 8/9 vom 28.02.2026); In-Kraft-Treten: 01.03.2026)

Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes
Gültig ab 01.03.2026


Nr.
 

Leistungen
 


Entgelte EUR

1 Stundensätze Löhne  
     
1.1 Gärtner, Arbeiter 60,01
1.2 Gärtner, Arbeiter, inklusive 19% Umsatzsteuer 71,41
1.3 Meister 69,89
1.4 Meister, inklusive 19% Umsatzsteuer 83,17
1.5 Ingenieurleistungen 87,82
1.6 Ingenieurleistungen, inklusive 19% Umsatzsteuer 104,51
1.7 Werkstattstunden 90,28
1.8 Werkstattstunden, inklusive 19% Umsatzsteuer 107,43
     
2. Stundensätze Fahrzeuge  
2.1 PKW 10,60
2.2 PKW, inklusive 19% Umsatzsteuer 12,61
2.3 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. 20,89
2.4 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew., inklusive 19% Umsatzsteuer 24,86
2.5 LKW ab 3,5 t zul. Gew. 50,84
2.6 LKW ab 3,5 t zul. Gew., inklusive 19% Umsatzsteuer 60,50
2.7 Spezialfahrzeuge Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. 55,93
2.8 Spezialfahrzeuge Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc., inklusive 19% Umsatzsteuer 66,56
     
3. Floristik-, Dekorationsleistungen  
3.1 Trauerkranz 169,19
3.2 Trauerkranz, inklusive 19% Umsatzsteuer 201,34
3.3 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich 32,33
3.4 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 38,47
3.5 Blumengestecke nach Aufwand
3.6 Blumengestecke, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand
     
4. Abräumen und Herrichten von Gräbern und sonstige Entgelte im Friedhofsbereich  
4.1 Einzelgrab abräumen  
4.1.1 Sarg 105,00
4.1.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 124,95
4.1.3 Urne 61,00
4.1.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 72,59
     
4.2 Wahlgrab 1. Stelle abräumen  
4.2.1 Sarg 193,00
4.2.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 229,67
4.2.3 Urne 105,00
4.2.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 124,95
4.2.5 Wahlgrab weitere Stellen abräumen 66,00
4.2.6 Wahlgrab weitere Stellen abräumen, inklusive 19% Umsatzsteuer 78,54
4.2.7 Entfernen eines Fundamentes 68,00
4.2.8 Entfernen eines Fundamentes, inklusive 19% Umsatzsteuer 80,92
4.2.9 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale nach Aufwand
4.2.10 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand
     
4.3 Raseneinsaat  
4.3.1 Einzelgrabstelle Sarg 20,00
4.3.2 Einzelgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 23,80
4.3.3 Wahlgrabstelle Sarg 38,00
4.3.4 Wahlgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 45,22
4.3.5 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage 45,00
4.3.6 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage, inklusive 19% Umsatzsteuer 53,55
4.3.7 Urnengrab 15,00
4.3.8 Urnengrab, inklusive 19% Umsatzsteuer 17,85
     
4.4 sonstige Entgelte  
4.4.1 Beschriftung der Gedenksteine an Rasengräbern, inklusive 19% Umsatzsteuer 14,96
4.4.2 Grabaushub auf dem jüdischen Friedhof, inklusive 19% Umsatzsteuer 300,00
4.4.3 Neue Zulassung von Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 98,00
4.4.4 Verlängerung Zulassung Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 21,00
4.4.5 Arbeitserlaubnis Mitarbeiter Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 21,00
4.4.6 Beschriftung von Urnenkammern (inkl. einem Textfeld und Montage), je Beauftragung, inklusive 19% Umsatzsteuer 195,00
     
5. Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes  
5.1 Baustelleneinrichtungsflächen (z. B. Baustofflagerungen, Abstellen von Baumaschinen, Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten und Containern, Tagesunterkünften, Bau- und Arbeitswagen, Baugeräten, Absperrungen von Arbeitsbereichen des Hoch- und Tiefbaus) je angefangener m2  
5.1.1 monatlich 8,08
5.1.2 nach Ablauf von 6 Monaten 12,69
5.1.3 nach Ablauf von 12 Monaten 22,77
5.1.4 nach Ablauf von 18 Monaten 26,54
5.1.5 Büro- und Verkaufscontainer in Zusammenhang mit Ladenumbauarbeiten, monatlich je angefangener m2 beanspruchter Fläche 9,92
5.1.6 nach Ablauf von 6 Monaten 11,77
     
5.2 Tribünen, Podien, Bühnen, Zelte und ähnliche Aufbauten sowie Tische und Sitzgelegenheiten im Rahmen von Veranstaltungen je angefangener m2 beanspruchter Fläche  
5.2.1 Täglich, je m2 2,76
5.2.2 Mindestentgelt je Erlaubnis 276,96
     
5.3 Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie, Sommerterassen, Biergärten, Bewirtung u. ä.) aufgestellt werden  
5.3.1 je angefangener m2 beanspruchter Fläche, jährlich 94,17
5.3.2 je angefangener m2 beanspruchter Fläche in der Hauptsaison (März bis Oktober), monatlich 11,19
5.3.3 je angefangener m2 beanspruchter Fläche in der Nebensaison (November bis Februar), monatlich 4,73
5.3.4 Mindestentgelt 225,03
     
5.4 Schützenfeste  
  für die Dauer der Veranstaltung 417,75
     
5.5 Verkaufsstellen zum Verkauf von Grabschmuck an Allerheiligen und Weihnachtsbäumen  
5.5.1 je angefangener m2 beanspruchter Fläche für die gesamte Nutzungsdauer 17,08
5.5.2 Mindestentgelt 257,05
     
5.6 Vorübergehend aufgestellte Werbeanlagen/- träger  
5.6.1 je angefangener m2 Ansichtsfläche, täglich 1,38
5.6.2 Mindestentgelt 276,96
     
5.7 Abstellen/Durchfahren von Kraftfahrzeugen  
  Pro Kfz täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 39,55
     
5.8 Zirkusgastspiele  
5.8.1 Großzirkusse, täglich 585,08
5.8.2 Kleinzirkusse, täglich 51,01
     
5.9 Nachbarschaftsfeste  
  täglich 55,85
     
5.10 Aufbauten und Einrichtungen sowie eingezäunte Flächen im Rahmen der Durchführung von gewerblichen Weihnachtsmärkten wie z.B. Verkaufsstände, Sitzgelegenheiten und Tische, Tribünen, Podien, Bühnen (auch auf Fahrzeugen und Anhängern), Zelte, Pavillons, Leinwände, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie vergleichbare Aufbauten und Einrichtungen für die Zeit der Flächeninanspruchnahme  
  Täglich, je m2 2,00
     
5.11 Sonstige Veranstaltungen  
  täglich, höchstens 139,40
     
5.12 Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gewerblicher Art  
5.12.1  täglich, mindestens 64,28
5.12.2  täglich, höchstens 6.958,62
     
5.13 Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Stunden auf einer Grünfläche befinden und nicht unter eine andere Ziffer fallen  
5.13.1 je angefangener m2 beanspruchter Fläche, täglich 1,73
5.13.2 Mindestentgelt 73,39
     
5.14 Trödelmarkt  
  je m2 / Veranstaltung 3,35 bis 6,06
     
5.15 Gewerbliche Sport- und Freizeitangebote (nach Einzelfallprüfung)  
5.15.1 täglich, mindestens 10,00
5.15.2 täglich, mindestens, inklusive 19% Umsatzsteuer 11,90
5.15.3 täglich, höchstens 173,10
5.15.4 täglich, höchstens, inklusive 19% Umsatzsteuer 205,99
     
5.16 Verkauf von Speiseeis im Rahmen des ambulanten Straßenhandels  
5.16.1 je Verkaufsfahrzeug monatlich 150,00
     
5.17 Entschädigung für die Regenerierungszeit der genutzten Grünfläche (Nutzungsausfall) sowie Kaution zum Schutz von Forderungsausfällen im Rahmen der Nutzung der Ziffern 5.1 bis 5.14.  
5.17.1 je m2 pro Monat (maximal 3 Monate) 0,87
5.17.2 Kaution, je m2, höchstens 20,31
     
5.18 Nutzung von Freiflächen  
5.18.1 Tierhaltung gewerblich je m2 / Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
5.18.2 Tierhaltung nicht gewerblich je m2 / Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
5.18.3 Erwerbsgärtnerische Flächen, Freilandgemüseanbau, Obstanbau je m2 / Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
5.18.4 Mindestentgelt pro Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
     
5.19 Steinmetzbetriebe  
5.19.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m2 /Monat Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
     
5.20 Friedhofsgärtnereien  
5.20.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m2 /Monat Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
     
5.21 Grabelandflächen, Haus- und Ziergärten  
5.21.1 je m2 /Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
     
5.22 Begleitende Maßnahmen im Rahmen erforderlicher Wiederherstellungsarbeiten nach Flächennutzungen durch Dritte  
  Erfassung wiederherzustellender Flächen einschließlich Aufmaß, Angebotseinholung von Fachfirmen sowie deren Prüfung, -alternativ Kostenermittlung bei Eigenleistung durch Amt 68-, Einweisung des Personals auch bei Schadenbeseitigung durch eigene Arbeitskräfte, Kontrolle und Abnahme der Arbeiten 182,33
     
Index Vertragsanpassung  
  Verträge, welche nach den Punkten 5.18 bis einschließlich 5.21 dieser Entgeltordnung abgeschlossen werden und über eine Indexklausel (Verbraucherpreisindex) verfügen, sind regelmäßig gemäß dem jeweils aktuellen, vom Statistischen Bundesamt erstellten, Verbraucherpreisindex (Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte) anzupassen. Die Anpassung ist spätestens vier Jahre nach Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung zu prüfen.  
     
BP Bearbeitungspauschalen  
  Die Höhe der neben dem Entgelt zu entrichtenden Bearbeitungspauschale variiert in Abhängigkeit des Aufwandes. Für die unter Punkt 5.1 bis 5.16 genannten Entgelte ist je abgeschlossener Nutzungsvereinbarung (unabhängig von einer möglichen Entgeltbefreiung oder -reduzierung) folgende Bearbeitungspauschale zu zahlen: 0,00 bis 125,21
  Flächennutzung bis zu 24 Stunden 31,74
  Flächennutzung bis zu 48 Stunden 61,74
  Flächennutzung über 48 Stunden 93,47
  Erforderliche Ortsbesichtigungen im Rahmen der Flächennutzung durch das Fachamt 31,74
     
BF Entgeltbefreiung/Entgeltreduzierung  
  Von der Entrichtung der unter Punkt 5.1 bis 5.16 aufgelisteten Entgelte sind befreit:
- Politische Parteien
- Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- Heimat- und jugendpflegerische Organisationen sowie kulturelle Einrichtungen soweit es sich um Nutzungen handelt, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken oder dem Breitensport dienen und bei denen weder Eintrittsgelder erhoben, noch Teilnahmegebühren o. ä. gefordert werden.

Die Bearbeitungspauschale ist unabhängig von der oben angeführten Befreiung bei jeder genehmigten Nutzung zu zahlen.

Jeder Antrag wird als Einzelfall geprüft. Von dieser Entgeltordnung kann im Rahmen der Unterschriftsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf abgewichen werden.
 
     
KGA Nutzung städtischer Kleingartenanlagen  
  Die Pachtberechnung für die Nutzung städtischer Kleingartenflächen sowie die Erhebung von Entgelten
für zulässig dauerhaft bewohnte Gartenlauben und den Betrieb gastronomischer Einrichtungen wird
gemäß Bundeskleingartengesetz sowie dem Generalpachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage unmittelbar zwischen den Vertragspartnern außerhalb dieser Entgeltordnung vorgenommen.