Digitaler Fischereischein ab 1. Juli 2026
| Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz News
Zum 1. Juli 2026 stellt Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein modernes, digitales Verfahren um. Auch in Düsseldorf gelten ab diesem Zeitpunkt neue Regelungen für die Beantragung und Ausstellung von Fischereischeinen.
Künftig wird der Fischereischein in zwei Formaten angeboten: als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip sowie als elektronisches Zertifikat für das Smartphone. Der Fischereischein selbst wird einmalig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Fischereiabgabe ist weiterhin für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten.
Bürgerinnen und Bürger können den Fischereischein künftig online oder persönlich bei der Unteren Fischereibehörde gegen eine Verwaltungsgebühr beantragen. Die erstmalige Ausgabe der Scheckkarte setzt eine persönliche Vorsprache voraus.
Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Danach ist ein einmaliger Umtausch in das neue Format erforderlich.
Eine weitere Änderung betrifft Kinder und Jugendliche: Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen künftig ohne eigenen Fischereischein angeln, sofern sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Bereits ausgestellte Jugendfischereischeine behalten ihre Gültigkeit noch bis zum 31. Dezember 2026.
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen, den Kosten und der Beantragung sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/fischerei abrufbar.
Ein Foto zum Download und zur redaktionellen Verwendung gibt es unter https://duesseldorf.canto.de/b/TKOV2.