Vorsicht bei der Einfuhr von Tieren aus dem Ausland
| Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz News Veterinärwesen
Die Sommerferien beginnen bald und viele Urlauber reisen in südliche Länder. Dort wecken Straßenhunde und -katzen oft Mitleid. Manche tierliebe Touristen nehmen die bemitleidenswerten Tiere einfach mit, andere "adoptieren" Hunde über Organisationen oder lassen sich gar als Flugpaten gewinnen. Doch das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Landeshauptstadt mahnt: Katzen und Hunde aus Urlaubsländern können gefährliche Krankheiten einschleppen. Und: Wenn die notwendigen Papiere fehlen, endet die Einreise des Tieres schneller als erwartet.
Jedes Tier, das nach Deutschland eingeführt wird, benötigt einen EU-Heimtierausweis. In dem müssen neben Name und Anschrift des Besitzers auch die individuelle Chip-Nummer und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung eingetragen sein. Wenn Tiere zur Weitergabe an Dritte vorgesehen sind, gelten noch strengere Anforderungen.
"Wer trotz der damit verbundenen Risiken unbedingt ein Tier aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte sich vorher ausführlich informieren, ob alle Einreisebestimmungen definitiv erfüllt sind", betont der Leiter des Instituts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Klaus Meyer.
Diesen Rat sollten Urlauber auch beherzigen, wenn sie sich vor Ort als Flugpate für einen Vierbeiner anwerben lassen. Besonders diesen Tieren fehlen häufig die notwendigen Impfungen oder die dazugehörigen Papiere. Der Flugpate ist während des Transportes für das Tier verantwortlich und muss alle geltenden Einreisebestimmungen beachten. Am Düsseldorfer Flughafen werden immer wieder Hunde und Katzen sichergestellt und in Quarantäne untergebracht, weil die Einfuhrvorschriften nicht beachtet wurden. Das bedeutet für die Tiere nicht nur eine quälende Zeit der Isolation, sondern kann für die "Retter" teuer werden. Wer ein Tier nach Deutschland einführt, muss auch für mögliche Folgekosten aufkommen. Bis zur Freigabe des Tieres kommen dann schnell mehrere hundert Euro an Unterbringungskosten zusammen, die der Flugpate als Verursacher zu tragen hat. Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig. In Zweifelsfällen sollte man auf den Transfer verzichten - auch wenn es noch so schwer fallen mag.
Reisende sollten sich in jedem Fall - auch vom Urlaubsort aus - in Deutschland bei den zuständigen Veterinärämtern über die Organisation und die geltenden Einreisebestimmungen erkundigen. Dies gilt auch für die Mitnahme von tierischen "Souvenirs" wie zum Beispiel Reptilien, Amphibien, Insekten und Zierfische, die auf Tauchgängen selbst gefangen oder auf Märkten preiswert erworben wurden. Auch für den Erwerb und die Mitnahme von Geflügel, Vögel sowie Bienen gelten spezifische Veterinär- und Einreisevorschriften.
Wer tierischen Familienzuwachs sucht, wird übrigens auch in Deutschland fündig. "In den Tierheimen und Auffangstationen in der Region warten viele tierische Mitbewohner dringend auf ein neues Zuhause. Sie sind bereits geimpft und gekennzeichnet und in der Regel auch kastriert", betont Klaus Meyer. Weitere Fragen zum Thema Einreisebestimmungen beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0211-8993242.