Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr

Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr

Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Halten und Befahren, zum Beispiel bei Wohnungsumzügen, können Sie per E-Mail beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular im PDF-Format und senden es an genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de.

Alternativ können Sie Ihren Antrag auch per Post an das Amt für Verkehrsmanagement schicken. Die Genehmigung erhalten Sie anschließend per E-Mail oder per Post.

Ausnahme: Chipkarten für die Schranke am Mannesmannufer müssen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

► Bewohnerparkausweise werden inzwischen vom Einwohnermeldeamt ausgestellt und nicht mehr vom Amt für Verkehrsmanagement.

Antrag schriftlich oder digital einreichen

  • Amt für Verkehrsmanagement

    Auf'm Hennekamp 45

    40225 Düsseldorf

  • Hier können Sie Ihren ausgefüllten Antrag bequem online einreichen:

    Per E-Mail versenden
  • Hier können Sie die Formulare direkt online ausfüllen und versenden:

    Zu den digitalen Formularen

Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Das Einwohnermeldeamt erstellt die Bewohnerparkausweise. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohnerinnen und Bewohner kann online erfolgen. Durch elektronische Zahlung und einen Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung persönlich beantragen möchten, machen Sie bitte einen Termin in einem der Bürgerbüros.

Das Amt für Verkehrsmanagement stellt keine Bewohnerparkausweise mehr aus. Hier erfolgt aber weiterhin die Planung und Einrichtung von Bewohnerparkgebieten. Eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Beantragung der Chipkarten für die Schranke am Mannesmannufer

Bereich Mannesmannufer

Beantragung der Chipkarten für die Schranke am Mannesmannufer

Um den Verkehr im Bereich des Mannesmannufers und der Berger Allee in den Abend- und Nachtstunden auf ein notwendiges Maß zu beschränken, wurde die Zufahrt zum Mannesmannufer mit einer Schranke am Beginn der Straße auf Höhe Thomasstraße versehen.

Seit dem 12. Januar 2026 gelten neue Schließzeiten: Montags bis donnerstags wird die Schranke von 21 Uhr bis 5 Uhr geschlossen. Freitags ist die Schranke von 18 Uhr bis 5 Uhr geschlossen, samstags beginnt die Schließzeit ab 14 Uhr und endet um 5 Uhr und an Sonntagen bleibt die Schranke von 10 Uhr bis 5 Uhr geschlossen.

Geöffnet werden kann sie mit einer Chipkarte von Anliegerinnen und Anliegern der Straßen Bäckergasse, Bäckerstraße, Berger Allee, Carlstor, Citadellstraße, Hafenstraße, Horionplatz, Mannesmannufer, Orangeriestraße, Rathausufer und Schulstraße.

Hinweis: Bewohnerparkausweise stellt das Einwohnermeldeamt aus

  • Ausnahmegenehmigungen Raum 0.19

    Mo.        7.30 - 15.00 Uhr

    Di. - Fr.  7.30 - 13.00 Uhr

  • Sondernutzungen 0.19a

    Mo.             7.30 - 15.00 Uhr

    Di, Mi., Fr.  7.30 - 13.00 Uhr

    Do.              7.30 - 16.00 Uhr

  • Telefon

    Bewohnerparkausweis

    Einwohnermeldeamt

    0211 89-90141

  • Telefon

    Ausnahmegenehmigungen

    0211 - 89-23602

    Di. und Mi.  8.00 - 15.00 Uhr