Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet größere Unternehmen in ihren Lieferketten auf Menschenrechte und Umweltschutz zu achten.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zwar nicht direkt vom Gesetz betroffen, werden aber als Zulieferer größerer Kunden häufig zur Zusammenarbeit zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette aufgefordert.

Daher hat der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung “Zusammenarbeit in der Lieferkette“ veröffentlicht.

Die Handreichung kann hier heruntergeladen werden: bafa.de