Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) ab 01.Oktober 2023 digital

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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Dieser kann von der Berufsanfängerin bzw. dem Berufsanfänger ab dem 01.10.2023 mit der eID-Funktion des Personalausweises online unter untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten wird der Untersuchungsberechtigungsschein innerhalb weniger Sekunden ausgestellt.

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