Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Düsseldorfer Mietwerterhebung 2026
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Düsseldorfer Mietwerterhebung 2026
Wo finde ich die Kennziffer, die ich zur Teilnahme an der Mietwerterhebung benötige?
Die Kennziffer finden Sie in dem Informationsschreiben, das Ihnen von der Stadt Düsseldorf zugeschickt wurde.
Warum bekomme ich (eine) persönliche Kennziffer(n)?
Um repräsentative Ergebnisse erzielen zu können, ist es wichtig, dass nur die angeschriebenen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer an der Erhebung teilnehmen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Angaben zu den für die Erhebung relevanten Wohnungen nicht mehrfach abgegeben werden. Aus diesem Grund wird jeder dieser Wohnungen eine eigene Kennziffer zugeordnet. Diese dient ausschließlich dem Zugang zur Onlinebefragung sowie den oben genannten Zwecken. Eine Zuordnung der Antworten zu Ihrer Person erfolgt in keinem Fall.
Woher hat die Stadt Düsseldorf meine Adresse für die Mietwerterhebung?
Das Amt für Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Düsseldorf hat für die Mietwerterhebung eine bestimmte Anzahl an Adressen von Düsseldorfer Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern über eine Zufallsstichprobe aus der Grundsteuerdatei des Steueramtes ermittelt. Dieses Vorgehen wurde vorab mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmt.
Warum wurde ich als Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer ausgewählt?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Erhebung wurden rein zufällig über eine repräsentative Zufallsstichprobe ausgewählt. Aus diesem Grund ist es auch möglich, dass Sie gebeten werden, für mehrere Ihrer Wohnungen Angaben zu den Mietpreisen zu machen.
Ist der Datenschutz gewährleistet?
Ja, die Erhebung und anschließende Auswertung werden ausschließlich in der abgeschotteten Statistikstelle im Amt für Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Düsseldorf von auf Geheimhaltung und Datenschutz verpflichteten Personen durchgeführt. Die Teilnahme an der Erhebung erfolgt ohne Namen. Die Adressdaten der angeschriebenen Personen werden umgehend nach Abschluss der Erhebung, spätestens jedoch am 31. August 2026, gelöscht.
Die statistische Geheimhaltung Ihrer Angaben wird entsprechend der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens voll gewährleistet.
Wer wertet die Mietwerterhebung aus?
Die Auswertung der Daten wird ausschließlich in der abgeschotteten Statistikstelle im Amt für Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Düsseldorf von auf Geheimhaltung und Datenschutz verpflichteten Personen durchgeführt.
Wann und wo werden die Ergebnisse der Mietwerterhebung veröffentlicht?
Auf Basis der aktuellen Erhebung werden die zukünftig gültigen Mietobergrenzen für die angemessenen Aufwendungen der Unterkunft in Düsseldorf festgelegt. Die einzelnen Mietwerte stehen ab der zweiten Jahreshälfte 2026 auf der Homepage des Amtes für Soziales zur Ansicht zur Verfügung.
Wie kann ich mir das Ausfüllen des Fragebogens erleichtern?
Beim Ausfüllen des Fragebogens kann es hilfreich sein, wenn Sie zum Beispiel den Mietvertrag, Unterlagen zur letzten Mieterhöhung sowie Betriebskostenabrechnungen, Wohnflächenberechnungen und den Energieausweis zu der betreffenden Wohnung hinzuziehen.
Bei allgemeinen Fragen zur Befragung wenden Sie sich bitte an: