Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie. In wichtigen Angelegenheiten können alle bei den Kommunalwahlen in Düsseldorf wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beantragen, anstelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden (Bürgerentscheid).

Bürgerbegehren

Bürgerbegehren

Bürgerbegehren

Ein Bürgerbegehren ist nur zulässig, wenn nicht über diese Angelegenheit in den letzten zwei Jahren bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist. Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss eines kommunalen Gremiums, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Bedarf der Beschluss keiner Bekanntmachung, ist das Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag einzureichen.

Bürgerentscheid

Bürgerentscheid

Bei einem Bürgerentscheid sind die zur Kommunalwahl in Düsseldorf Wahlberechtigten aufgerufen, über die Abstimmungsfrage mit "JA oder NEIN" abzustimmen. Die Abstimmung wird, ähnlich einer Wahl, an einem von dem Oberbürgermeister festgelegten Sonntag in Abstimmlokalen durchgeführt. Auch Briefabstimmung ist möglich. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten eine Benachrichtigung über Ort und Zeit der Abstimmung sowie eine Informationsbroschüre. Die Abstimmung erfolgt vor einem Abstimmungsvorstand mit amtlich hergestellten Abstimmzetteln unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze. Um den Bürgerentscheid durchzusetzen, muss die Mehrheit der Abstimmungsberechtigten die Abstimmungsfrage mit "Ja" beantworten und diese Mehrheit mindestens 10 % der insgesamt Abstimmberechtigten ausmachen.