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Landtagswahl 2027

Landtagswahl 2027

Am Sonntag, 25. April 2027, findet die Wahl zum 19. Landtag statt. Gewählt werden kann von 8 bis 18 Uhr.

Das Wahlgebiet der Landtagswahl ist das Land Nordrhein-Westfalen. Das Wahlgebiet ist in 128 Wahlkreise, die Landeshauptstadt Düsseldorf in vier Landtagswahlkreise eingeteilt.

Wahlkreis 41 Düsseldorf I

Im Landtagswahlkreis 41 Düsseldorf I befinden sich folgende Stadtbezirke und Stadtteile:
Stadtbezirk Stadtteile
1 Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim
5 Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund
6* Lichtenbroich, Unterrath, Mörsenbroich

* Die Stadtbezirke 6 und 8 sind auf zwei Wahlkreise aufgeteilt.

Wahlkreis 42 Düsseldorf II

Im Landtagswahlkreis 42 Düsseldorf II befinden sich folgende Stadtbezirke und Stadtteile:
Stadtbezirk Stadtteile
2 Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal
6* Rath
7 Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl
8* Eller, Lierenfeld

* Die Stadtbezirke 6 und 8 sind auf zwei Wahlkreise aufgeteilt.

Wahlkreis 43 Düsseldorf III

Im Landtagswahlkreis 43 Düsseldorf III befinden sich folgende Stadtbezirke und Stadtteile:
Stadtbezirk Stadtteile
3 Oberbilk, Unterbilk, Bilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Flehe, Volmerswerth
4 Oberkassel, Heerdt, Lörick, Niederkassel

Wahlkreis 44 Düsseldorf IV

Im Landtagswahlkreis 44 Düsseldorf IV befinden sich folgende Stadtbezirke und Stadtteile:
Stadtbezirk Stadtteile
8* Vennhausen, Unterbach
9 Wersten, Holthausen, Reisholz, Benrath, Urdenbach, Hassels, Itter, Himmelgeist
10 Garath, Hellerhof

* Die Stadtbezirke 6 und 8 sind auf zwei Wahlkreise aufgeteilt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigung

Bei der Landtagswahl 2027 liegt das Mindestalter der Wahlberechtigung erstmalig bei 16 Jahren, das Mindestalter, um kandidieren zu dürfen, bleibt unverändert bei 18 Jahren.

Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  3. mindestens seit dem 9. April 2027 in Nordrhein-Westfalen ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens hat und
  4. nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählbar ist jede/jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  2. mindestens seit dem 25. Januar 2027 in Nordrhein-Westfalen ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens und
  3. nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

Kreiswahlausschuss

Kreiswahlausschuss

Der Kreiswahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in den Wahlkreisen.

Er besteht aus dem Kreiswahlleiter, Herrn Christian Zaum, als Vorsitzenden und sechs Mitgliedern, die vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in seiner Sitzung am 19. März 2026 gewählt wurden.

Der Kreiswahlausschuss hat gemäß § 10 Absatz 4 des Landeswahlgesetztes (LWahlG) folgende Aufgaben:

  1. über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren zu entscheiden (§ 21 Absatz 1 Satz 3 LWahlG),
  2. über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen (§ 21 Abatz 3 LWahlG) und
  3. das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen (§ 32 Absatz 2 LWahlG).

Weitere Informationen zur Landtagswahl

Weitere Informationen zur Landtagswahl

Weitere Informationen zur Landtagswahl, insbesondere zur Briefwahl und zum Wahlraumfinder folgen rechtzeitig im Vorfeld der Wahl auf dieser Homepage sowie auf der Homepage der Landeswahlleiterin unter folgendem Link:

 

Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind das Landeswahlgesetz LWahlG NRW in der Fassung vom 03. Februar 2026, GV. NRW. 2026 S. 141 
und die Landeswahlordnung
LWahlO NRW in der Fassung vom 21. April 2026, GV.NRW. 2026 S. 260.

 

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