Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 - Landeshauptstadt Düsseldorf

Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026:
Olympia-Bewerbung Rhein/Ruhr

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 beschlossen, dass am Sonntag, 19. April 2026, alle abstimmungsberechtigten Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger aufgerufen sind, im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids darüber zu entscheiden, ob sich die Landeshauptstadt Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele 2036, 2040 oder 2044 beteiligen soll.

Der Ratsbürgerentscheid wird ausschließlich als Briefabstimmung durchgeführt. Eine Stimmabgabe in Abstimmungsräumen im Stadtgebiet findet nicht statt.

Ein Informationsheft mit allgemeinen Informationen, der Begründung der Entscheidung des Rates und unter anderem einer Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters kann hier heruntergeladen werden. Zudem ist das Informationsheft ab dem 9. März in den Bürgerbüros und dem Amt für Statistik und Wahlen, sowie auf Anfrage erhältlich.

Vorläufiges Abstimmungsergebnis

Vorläufiges Abstimmungsergebnis

An dieser Stelle finden Sie am 19. April 2026 ab 18 Uhr einen Link zur Abstimmungsergebnispräsentation.

Abstimmungsbenachrichtigung und Abstimmungsunterlagen

Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden gemeinsam mit den Abstimmungsunterlagen den Abstimmungsberechtigten automatisch in der Zeit vom 9. bis 29. März 2026 zugestellt.

Auf der Abstimmungsbenachrichtigung finden Sie Ihren Abstimmungsschein.

Zudem erhalten Sie:

• den amtlichen Stimmzettel

• den amtlichen Stimmzettelumschlag

• den amtlichen Abstimmungsbriefumschlag zur Rücksendung der Abstimmungsunterlagen

• ein Merkblatt zur Briefabstimmung

Sollten Sie im genannten Zeitraum keine Abstimmungsunterlagen erhalten oder diese verloren haben, kann ein Ersatz ausgestellt werden.

Ein Ersatz-Abstimmungsschein kann bis spätestens Samstag, 18. April 2026, 12 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen beantragt werden.

Blinde und sehbehinderte Menschen können Abstimmhilfen unter der Telefonnummer 0231 55759074 beim Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. anfordern.

Rücksendung der Abstimmungsunterlagen

Bitte senden Sie Ihre Abstimmungsunterlagen rechtzeitig an die auf den Abstimmungsunterlagen angegebene Anschrift zurück.

Der Abstimmungsbrief muss spätestens am Abstimmungssonntag, 19. April 2026, bis 16 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen eingegangen sein.
Später eintreffende Abstimmungsbriefe dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird aufgrund der mehrtägigen Postlaufzeiten empfohlen, ab Donnerstag, 16. April, den Abstimmungsbrief in den Hausbriefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen zu werfen.
 

Öffnungszeiten des Amtes für Statistik und Wahlen

Eine persönliche Vorsprache ist ab Montag, 30. März 2026 im Amt für Statistik und Wahlen möglich. 
Bitte bringen Sie hierzu einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Ihren Abstimmungsschein mit den Abstimmungsunterlagen mit.

Parkmöglichkeiten bestehen unter anderem auf dem kostenpflichtigen Parkplatz Brinckmannstraße 5; das Gebäude ist fußläufig erreichbar.

Öffnungszeiten in der Zeit vom 30. März bis 18. April 2026
Montag bis Mittwoch: 9 – 14 Uhr
Donnerstag: 9 – 18 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr
Samstag, 18. April: 9 – 12 Uhr
An Sonn- und Feiertagen geschlossen.

Am Abstimmungssonntag, 19. April 2026, ist das Amt für Statistik und Wahlen ausschließlich für die Entgegennahme von Abstimmungsbriefen (Hausbriefkasten) und für dringende Rückfragen erreichbar; eine Stimmabgabe im Gebäude findet nicht statt.


Abstimmungsberechtigung

Abstimmungsberechtigt sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die am 19. April 2026

• Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind,

• das 16. Lebensjahr vollendet haben,

• mindestens seit dem 3. April 2026 im Abstimmungsgebiet Düsseldorf ihre Wohnung haben, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder ohne Wohnsitz sich sonst gewöhnlich in Düsseldorf aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebiets haben,

• und nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Personen ohne festen Wohnsitz

Abstimmungsberechtigte, die weder in Düsseldorf noch außerhalb für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber am 8. März 2026 gewöhnlich in Düsseldorf aufhalten/aufgehalten haben, können sich in der Zeit vom 9. bis 29. März 2026 auf Antrag in das Düsseldorfer Abstimmungsverzeichnis eintragen lassen.

Der Antrag auf Eintragung ist beim zuständigen Amt für Statistik und Wahlen schriftlich oder persönlich nach vorheriger Terminabsprache zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:

• Familienname, Vorname(n)

• Geburtsdatum

• genaue Anschrift des gewöhnlichen Aufenthaltsortes (z.B. Unterkunft, Einrichtung)

• eigenhändige Unterschrift

Entsprechende Formulare werden zu gegebener Zeit im Amt für Statistik und Wahlen sowie in den bekannten Unterkünften für Personen ohne festen Wohnsitz zur Verfügung stehen.
 

Zuzug/Umzug/Wegzug

Informationen im Falle eines Zuzuges in das Stadtgebiet, Umzuges im Stadtgebiet oder Wegzuges aus dem Stadtgebiet finden Sie hier.
 

Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis

Sind Sie stimmberechtigt und irrtümlich nicht im Verzeichnis eingetragen, können Sie in der Zeit vom 30. März bis 3. April 2026 während der Öffnungszeiten im Amt für Statistik und Wahlen Einsicht nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen.
(Bitte beachten Sie, dass das Amt für Statistik und Wahlen am Karfreitag, 3. April 2026, geschlossen ist. Eine persönliche Vorsprache ist an diesem Tag nicht möglich.)
Erforderliche Nachweise sind gegebenenfalls beizubringen.

Hinweis Abstimmungshelfende

Möchten Sie uns bei der Durchführung künftiger Wahlen oder Bürgerentscheide unterstützen? Dann senden Sie uns gerne eine
E-Mail an: wahlhelfende@duesseldorf.de oder rufen uns einfach unter folgender Telefonnummer an: 0211 - 8993177 

Informationsheft, Informationen zu Zuzug/Umzug/Wegzug und Schulungsunterlagen für Abstimmungshelfer*innen

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