Wann, warum und zu welchen Themen wird der Vorbeugende Brandschutz beteiligt?

Die Mitarbeiter im Vorbeugenden Brandschutz sind Berater für die jeweiligen Genehmigungsbehörden, wie z.B. das Bauaufsichtsamt der Stadt Düsseldorf oder die Bezirksregierung Düsseldorf. Dies bedeutet, dass beispielsweise das Bauaufsichtsamt der Feuerwehr Düsseldorf einen Bauantrag zur Bewertung vorlegt. Dort wird prüft, ob spezielle Einrichtungen wie Rauchmelder, Fenster zur Rettung von Menschen, Löschanlagen oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich oder einzuplanen sind. Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr. Berücksichtigt werden folgende Punkte:

  • Können sich alle Menschen im Gebäude schnell genug retten bzw. gerettet werden?
  • Wird eine Brandausbreitung verhindert?
  • Kommt die Feuerwehr schnell und einfach auf das Grundstück und in das Gebäude?
  • Steht ausreichend Löschwasser zur Verfügung?
  • Muss Löschwasser zurückgehalten werden können?
  • Sind betriebliche Maßnahmen für den Brandfall zu erarbeiten?
  • Genehmigungs- und Planungsverfahren, Löschwasserversorgung

Das Sachgebiet 37/61 ist in vier Bereiche untergliedert. In den Bereichen "Nord", "Süd" und "West" werden in Abhängigkeit von der Stadtteilzuordnung alle Stellungnahmen zu Bau- und Planungsanträgen erstellt. Weiterhin beurteilen die Fachberater geplante Straßenbaumaßnahmen und deren Wirkung auf den zweiten Rettungsweg.

Das Aufgabenfeld des Bereiches "Umwelttechnik" umfasst alle Genehmigungsverfahren, die mit Industrieanlagen und der Produktion, Verarbeitung und Lagerung von Gefahrstoffen verbunden sind.

Darüber hinaus werden im Sachgebiet 37/62 die per Gesetz regelmäßig durchzuführenden Brandverhütungsschauen im Stadtgebiet durchgeführt.

Wer ist der Hauptansprechpartner für Bauvorhaben?

Die zuständige Behörde für alle Fragen rund um Ihr Bauvorhaben bildet das Bauaufsichtsamt (Amt 63). Eine Beteiligung der Feuerwehr erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens direkt durch das Bauaufsichtsamt.

Müssen Übernachtungen in Kitas, Kindergärten, Schulen, Sporthallen u.ä. angezeigt werden?

Nein, seit 1.1.2018 ist gemäß § 62 Bauordnung NRW 2018 eine zeitlich begrenzte Änderung der Nutzung von Räumen zu Übernachtungszwecken im Rahmen von erzieherischen, kulturellen, künstlerischen, politischen oder sportlichen Veranstaltungen nicht genehmigungsbedürftig und daher auch nicht meldepflichtig bei der Feuerwehr.

Die Feuerwehr Düsseldorf entsendet unabhängig von der Tageszeit immer die gleiche Anzahl von Einsatzkräften und Einsatzfahrzeugen zu einer Schadensmeldung in einer der o.g. Einrichtung. Die Einsatzleiter der Feuerwehr Düsseldorf sind darauf hingewiesen worden, dass es auch zu nächtlichen Nutzungen von o.g. Einrichtungen kommen kann. Daher sind keine zusätzlichen Brandschutzauflagen zu erfüllen.

Müssen Nutzungsänderungen in Gebäuden angezeigt werden?

Sofern sich die genehmigte Bauart bzw. Nutzung des Gebäudes ändert ist dies bei der Bauaufsicht anzuzeigen bzw. zu beantragen. Durch die neue bzw. geänderte Nutzung können andere Anforderungen an Rettungswege, Bauteile etc. entstehen. Konkrete Fragen dazu richten Sie bitte an das Bauaufsichtsamt als zuständige Behörde.

Berät mich die Feuerwehr zu Anforderungen von Baustoffen und/oder Bauteilen?

Fragen zur Auswahl von Baustoffen bzw. Bauteilen klären Sie bitte mit einem Fachplaner Brandschutz oder einem Brandschutzkonzeptersteller. Die Feuerwehr wird dann im Rahmen der Verfahrensbeteiligung nach Aufforderung durch die Bauaufsicht tätig.

Wer ist bei der Feuerwehr Düsseldorf für Gebäudefunkanlagen zuständig?

Dazu nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Sachgebiet 37/422 Funktechnik: funktechnik.feuerwehr@duesseldorf.de

Wer ist in Düsseldorf für die Brandmeldetechnik zuständig?

Bei der Feuerwehr Düsseldorf, Amt 37, ist die Zuständigkeit für Brandmeldeanlagen im Sachgebiet 37/623 angesiedelt: brandmeldeanlagen@duesseldorf.de

Wer ist bei der Feuerwehr Düsseldorf zuständig für das Thema Feuerwehrpläne und Laufkarten für Brandmeldeanlagen?

Für die Erstellung und Abnahme von Feuerwehrplänen sowie Laufkarten für Brandmeldeanlagen richten Sie Ihre Anfragen bitte an das Sachgebiet 37/21 Einsatzplanung, Tel. 0211 – 8920222, feuerwehrplan@duesseldorf.de