Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbreitung sowie der raschen Orientierung und Beurteilung der Lage im Schadensfall. Feuerwehrpläne können die Rettungszeit verkürzen und damit den Einsatzerfolg maßgeblich beeinflussen. Das Risiko der eingesetzten Einsatzkräfte wird durch das Wissen um bestimmte Gefahren erheblich minimiert. Die Forderung nach Feuerwehrplänen entsteht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder der Brandverhütungsschau. Erstellte Pläne sind durch den Betreiber bei feuerwehrtechnisch relevanten oder baulichen Änderungen anzupassen, fortzuschreiben und entsprechend der DIN 14095 spätenstens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen.

Alle notwendigen Informationen zu Feuerwehrplänen entnehmen Sie unseren Informationsblättern im Anhang.

Kurzhinweise zur Planerstellung (Ersetzen nicht die Einsicht in unsere Informationsblätter):

  • Senden Sie uns Ihre Planentwürfe ausschließlich per Mail (Maximalgröße 15 MB je Mail) im Dateiformat pdf. Cloudspeicher werden nicht genutzt.
  • Wir stellen keine Formular-Vorlage für die Objektinformationen oder Ansprechpartner zur Verfügung. Nutzen Sie den nach DIN 14095 geforderten schriftlichen Teil. Für eine Vorlage wenden Sie sich bei Änderungen an ihren Planersteller.
  • Senden Sie uns Plandateien als Einzeldatei für jede Planseite im Format .pdf ohne eingetragene Hinweise "Vorabzug". Die Datei-Nomenklatur ist folgendermaßen zu wählen (xxxx = Objektnummer):
    • xxxx-Objektplan.pdf
    • xxxx-Geschossplan_Geschoss (Geschoss = UG 02, EG, OG 01,....)
    • xxxx-Anfahrtplan.pdf
    • xxxx-Sonderplan Freitext (Freitext = Name des Sonderplanes)
    • xxxx-Objektinformationen (schriftlicher Teil nach DIN 14095)
  • Bei Anfragen sind im Betreff der Mail in jedem Fall die Adresse(n) mit Hausnummer(n) des Objekts und, falls vorhanden die schon erteilte Objektnummer der Feuerwehr anzugeben. Ohne Angabe der vollständigen Adresse(n) findet keine Bearbeitung statt.
  • Bei Neuobjekten wird die Objektnummer erst nach Zusendung der Plandateien zugeteilt.
  • Bei Übereinstimmung mit unseren Anforderungen erhalten Sie eine Druckfreigabe per Mail mit den informationen zur Ausführung der Informationsstelle(n) vor Ort, sowie notwendiger Unterlagen.Die nach Prüfung durch uns erteilte Druckfreigabe von Plänen bezieht sich nur auf das Layout. Die Verantwortung für die Einhaltung von Forderungen, der Übereinstimmung mit dem Objekt, mit anderen Plänen des Objekts und Laufkarten, sowie der Planeinlage trägt der Planersteller, bzw. Eigentümer.
  • Bei unterschiedlichen Erstellern von Plänen und Laufkarten setzen wir interne Abstimmungen zu Ausrichtung und Inhalten vor der Einreichung der Entwürfe voraus. Es erfolgt keine Mediation unterschiedlicher Planersteller durch uns. Weiterhin empfehlen wir den Erstellern dringend den Abgleich der Entwürfe vor Ort. Die Verantwortung eventuell notwendiger Nacharbeiten oder versagter Aufschaltungen von Brandmeldeanlagen infolge Differenzen tragen die Ersteller.
  • Planen Sie bei der Planerstellung ausreichend Zeit bis zur gewünschten Innutzungnahme auch für evtl. Korrekturläufe ein. Beachten Sie, dass alle Unterlagen spätestens 7 Tage vor einem gewünschten Aufschalttermin einer Brandmeldeanlage oder Innutzungnahme in freigegbener Form bei uns vorliegen müssen. Eine Bevorzugung in der Bearbeitung erfolgt durch uns nicht.
  • Senden Sie uns keine Flucht- und Rettungswegpläne oder sonstige Unterlagen. Durch das Sachgebiet Feuerwehrpläne, Störfallbetriebe und Bevölkerungsschutz werden lediglich Pläne für die Feuerwehr, sowie Laufkarten eingesehen und freigegeben, andere Unterlagen werden nicht eingesehen oder an andere städtische Stellen weitergeleitet.

Hinweise zu Bestandsunterlagen, Öffnung der Planablage, sowie Einlage von Plänen:

  • Wir übersenden grundsätzlich keine Plandateien. Wenden Sie sich an den Gebäudeeigentümer oder als Eigentümer an das Unternehmen, welches die Bestandspläne erstellt hat. Vor Ort an der Infostelle können diese in gedruckter Form eingesehen werden.
  • Die Feuerwehr übernimmt keine Termine zur Einsicht der Bestandsunterlagen vor Ort und keine Planeinlage in Plankästen. Wenden Sie sich an das beauftragte Wartungunternehmen bei vorhandensein einer Brandmeldeanlage, der beauftragten Person des Eigentümers oder beschaffen Sie für Plankästen oder Laufkartendepots ohne FBF/FAT einen Schlüssel FBF-2 für Plankästen selbst. Die Bezugsquelle für Schlüssel und Zylinder entnehmen Sie dem Merkblatt.

Feuerwehr(FBF)-Schließung

Feuerwehr(FBF)-Schließung

Bei der Feuerwehr(FBF)-Schließung handelt es sich um ein Schließsystem der Feuerwehr Düsseldorf für den Einsatz in Planschränken, Brandmeldeanlagen oder Doppelschließungen für Hoftore oder Zufahrten mit drei Unterschließungen.

Alle Informationen zur Feuerwehrschließung, sowie die Bezugsquelle erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Kurzhinweise (Ersetzen nicht das Informationsblatt):

  • Der Zylinder der Schließung 0 wird nicht durch uns gestellt.
  • Der Zylinder der Schließung 0 wird nur zusammen mit der Betreiberschließung in Doppelschließungen oder allein in elektrischen Schaltern verbaut. Für andere Nutzungen (z.B. zur Sicherung von Steckpfosten auf Privatgelände, Plankästen) beschaffen Sie die Schließung 2 zusammen mit dem Schlüssel. Beachten Sie, dass wir bei der Schließung 2 weder Montagetermine vereinbaren noch Termine zur späteren Öffnung der Schließung. Der Schlüssel muss bei einer beauftragten Person vorliegen, wenn der Bedarf zur Eigenöffnung besteht.
  • Wir führen keine handwerklichen Tätigkeiten aus. Wir stellen im Rahmen eines Termines vor Ort lediglich den Schlüssel FBF-0 zum Selbst-Einbau des Zylinders z.B. in Durchgänge zur Verfügung und nehmen die Daten zur Versorgung im Einsatzleitsystem auf. Stellen Sie sicher, dass zu dem vorgeschlagenen Termin der Zylinder beschafft wurde und eine Person mit geeignetem Werkzeug und Schließberechtigung zur Verfügung steht.
  • Die maximale Wartezeit bei Ortsterminen beträgt 15 Minuten. Bei Nichterscheinen des Monteurs erfolgt durch uns keine Rückfrage zur erneuten Terminvereinbarung.
  • Wir erstellen im Nachgang keine schriftliche Bestätigung der erfolgten Zylindermontage. Die Pürfung der Umsetzung einer Forderung obliegt der fordernden Stelle.
  • Wir sind Ansprechpartner ausschließlich für den Einbau der Schließung 0. Fragen zu Genehmigungsverfahren, Ausführung des Zugangs/der Zufahrt, alternative Sicherstellung des gewaltfreien Zugangs, Feuerwehrschlüsseldepots, Beschilderungen, Stellflächen und Zufahrten stellen Sie bitte an die zuständige Stelle des Bauaufsichtsamtes, bzw. die Sachgebiete Brandschau oder Stellungnahme der Prävention .

Kontakt

Kontakt

Die erstellten Entwürfe der Feuerwehrpläne oder Terminanfragen zum Einbau der FBF-Schließung 0 senden Sie bitte per Mail an die Sammelmailadresse. 

  • Sammelmail

    Mail:       Feuerwehrplan

  • Adresse

    37/53

    Hüttenstraße 68

    40215 Düsseldorf

  • Sprechzeiten

    Mo-Do: 9 - 14 Uhr

    Fr:         9 - 12 Uhr

    Nach Terminvereinbarung