Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbreitung sowie der raschen Orientierung und Beurteilung der Lage im Schadensfall. Feuerwehrpläne können die Rettungszeit verkürzen und damit den Einsatzerfolg maßgeblich beeinflussen. Das Risiko der eingesetzten Einsatzkräfte wird durch das Wissen um bestimmte Gefahren erheblich minimiert. Die Forderung nach Feuerwehrplänen entsteht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder der Brandverhütungsschau. Erstellte Pläne sind durch den Betreiber bei feuerwehrtechnisch relevanten oder baulichen Änderungen anzupassen, fortzuschreiben und entsprechend der DIN 14095 spätenstens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen.
Alle notwendigen Informationen zu Feuerwehrplänen entnehmen Sie unseren Informationsblättern im Anhang.
Kurzhinweise zur Planerstellung (Ersetzen nicht die Einsicht in unsere Informationsblätter):
- Senden Sie uns Ihre Planentwürfe ausschließlich per Mail (Maximalgröße 15 MB je Mail) im Dateiformat pdf. Cloudspeicher werden nicht genutzt.
- Wir stellen keine Formular-Vorlage für die Objektinformationen oder Ansprechpartner zur Verfügung. Nutzen Sie den nach DIN 14095 geforderten schriftlichen Teil. Für eine Vorlage wenden Sie sich bei Änderungen an ihren Planersteller.
- Senden Sie uns Plandateien als Einzeldatei für jede Planseite im Format .pdf ohne eingetragene Hinweise "Vorabzug". Die Datei-Nomenklatur ist folgendermaßen zu wählen (xxxx = Objektnummer):
- xxxx-Objektplan.pdf
- xxxx-Geschossplan_Geschoss (Geschoss = UG 02, EG, OG 01,....)
- xxxx-Anfahrtplan.pdf
- xxxx-Sonderplan Freitext (Freitext = Name des Sonderplanes)
- xxxx-Objektinformationen (schriftlicher Teil nach DIN 14095)
- Bei Anfragen sind im Betreff der Mail in jedem Fall die Adresse(n) mit Hausnummer(n) des Objekts und, falls vorhanden die schon erteilte Objektnummer der Feuerwehr anzugeben. Ohne Angabe der vollständigen Adresse(n) findet keine Bearbeitung statt.
- Bei Neuobjekten wird die Objektnummer erst nach Zusendung der Plandateien zugeteilt.
- Bei Übereinstimmung mit unseren Anforderungen erhalten Sie eine Druckfreigabe per Mail mit den informationen zur Ausführung der Informationsstelle(n) vor Ort, sowie notwendiger Unterlagen.Die nach Prüfung durch uns erteilte Druckfreigabe von Plänen bezieht sich nur auf das Layout. Die Verantwortung für die Einhaltung von Forderungen, der Übereinstimmung mit dem Objekt, mit anderen Plänen des Objekts und Laufkarten, sowie der Planeinlage trägt der Planersteller, bzw. Eigentümer.
- Bei unterschiedlichen Erstellern von Plänen und Laufkarten setzen wir interne Abstimmungen zu Ausrichtung und Inhalten vor der Einreichung der Entwürfe voraus. Es erfolgt keine Mediation unterschiedlicher Planersteller durch uns. Weiterhin empfehlen wir den Erstellern dringend den Abgleich der Entwürfe vor Ort. Die Verantwortung eventuell notwendiger Nacharbeiten oder versagter Aufschaltungen von Brandmeldeanlagen infolge Differenzen tragen die Ersteller.
- Planen Sie bei der Planerstellung ausreichend Zeit bis zur gewünschten Innutzungnahme auch für evtl. Korrekturläufe ein. Beachten Sie, dass alle Unterlagen spätestens 7 Tage vor einem gewünschten Aufschalttermin einer Brandmeldeanlage oder Innutzungnahme in freigegbener Form bei uns vorliegen müssen. Eine Bevorzugung in der Bearbeitung erfolgt durch uns nicht.
- Senden Sie uns keine Flucht- und Rettungswegpläne oder sonstige Unterlagen. Durch das Sachgebiet Feuerwehrpläne, Störfallbetriebe und Bevölkerungsschutz werden lediglich Pläne für die Feuerwehr, sowie Laufkarten eingesehen und freigegeben, andere Unterlagen werden nicht eingesehen oder an andere städtische Stellen weitergeleitet.
Hinweise zu Bestandsunterlagen, Öffnung der Planablage, sowie Einlage von Plänen:
- Wir übersenden grundsätzlich keine Plandateien. Wenden Sie sich an den Gebäudeeigentümer oder als Eigentümer an das Unternehmen, welches die Bestandspläne erstellt hat. Vor Ort an der Infostelle können diese in gedruckter Form eingesehen werden.
- Die Feuerwehr übernimmt keine Termine zur Einsicht der Bestandsunterlagen vor Ort und keine Planeinlage in Plankästen. Wenden Sie sich an das beauftragte Wartungunternehmen bei vorhandensein einer Brandmeldeanlage, der beauftragten Person des Eigentümers oder beschaffen Sie für Plankästen oder Laufkartendepots ohne FBF/FAT einen Schlüssel FBF-2 für Plankästen selbst. Die Bezugsquelle für Schlüssel und Zylinder entnehmen Sie dem Merkblatt.