Jahresabschlüsse der Landeshauptstadt Düsseldorf

Jahresabschlüsse der Landeshauptstadt Düsseldorf

Die Gemeinde hat gem. § 95 GO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

Jahresabschluss zum 31.12.2022 - Entwurf

Jahresabschluss zum 31.12.2021

Jahresabschluss zum 31.12.2020

Jahresabschluss zum 31.12.2019

Jahresabschluss zum 31.12.2018