Elektronische Rechnungsstellung an die Landeshauptstadt Düsseldorf - Landeshauptstadt Düsseldorf

Elektronische Rechnungsstellung an die Landeshauptstadt Düsseldorf

Elektronische Rechnungsstellung an die Landeshauptstadt Düsseldorf

Hintergrund der elektronischen Rechnungsstellung

Hintergrund der elektronischen Rechnungsstellung

Nach § 7a des E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) sind Rechnungen von öffentlichen Auftraggebern in digitaler Form anzunehmen und zu verarbeiten.

Dies dient dem Ziel den generellen Rechnungsprozess durch elektronischen Rechnungseingang zu vereinfachen und die Zahlungsabwicklung zu beschleunigen.

Ergänzende gesetzliche Informationen können Sie hier entnehmen.

Empfangsadressen der Landeshauptstadt Düsseldorf

Empfangsadressen der Landeshauptstadt Düsseldorf

Für die Übermittlung von Rechnungen stehen je nach Format verschiedene Wege zur Verfügung. Eine reibungslose Verarbeitung setzt voraus, dass die Rechnungen an die jeweils richtige E-Mail-Adresse übermittelt werden. Zulässige Formate der Rech-nungsübermittlung sind u.a. XRechnungen und PDF-Rechnungen.

XRechnung

XRechnungen sind an die Mailadresse xrechnung@duesseldorf.de zu senden.

„Die XRechnung bildet die Basis für den Austausch elektronischer Rechnungen von und mit der deutschen Verwaltung. Der Standard XRechnung setzt dabei die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Deutschland um.“ FAQ XRechnung | XStandards Einkauf

Sonstige Rechnung (z.B. PDF-Rechnung)

Sonstige Rechnungen sind an die Mailadresse erechnung@duesseldorf.de zu senden.

„Als sonstige Rechnungen gelten ab dem 1. Januar 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in elektronischen Formaten, die nicht den Vorgaben von § 14 Absatz 1 Satz 6 UStG entsprechen (anderes elektronisches Format). Dazu zählen auch alle nicht strukturierten elektronischen Dateien, zum Beispiel PDF-Dateien ohne integrierte Datensätze, Bilddateien oder E-Mails.“ BMF (2024): Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG, S. 4

Für Rechnungen im Papierformat sind Informationen in den häufig gestellten Fragen (sonstige Rechnungen) zu finden.

Organisationseinheit (OE-Nummer) und Anschrift der Landeshauptstadt Düsseldorf

Organisationseinheit (OE-Nummer) und Anschrift der Landeshauptstadt Düsseldorf

Der zentrale und automatisierte Rechnungseingang ermöglicht der Landeshauptstadt Düsseldorf, Ihre Rechnungen über Organisationseinheits-Nummern (OE-Nummer) der zuständigen Stelle zuzuordnen. Die aktuelle OE-Nummer ist verpflichtend und unabhängig vom Rechnungsformat bei der Übermittlung anzugeben.

Eine fehlende oder falsch angegebene OE-Nummer kann zu zeitlichen Verzögerungen in der Rechnungsverarbeitung führen.

Rechnungsportal NRW und Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID)

Rechnungsportal NRW und Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID)

Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist an das Rechnungsportal NRW angebunden. Alternativ zur Übermittlung per Mail können XRechnungen auch direkt über dieses Portal eingereicht werden, dabei ist die Leitweg-ID verpflichtend anzugeben.

Landeshauptstadt Düsseldorf

05111-31001-70

Diese Leitweg-ID gilt ausschließlich für die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst.

Rechtlich selbstständige Unternehmen/Einrichtungen

Rechtlich selbstständige Unternehmen oder Einrichtungen der Landeshauptstadt Düsseldorf haben eigene, individuelle LeitwegIDs. Diese sind der Liste Leitweg-ID NRW zu entnehmen.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Thema elektronische Rechnung in NRW und Rechnungsportal NRW finden Sie hier.

Voraussetzungen für ordnungsgemäßen Rechnungsempfang

Voraussetzungen für ordnungsgemäßen Rechnungsempfang

  • Jede Mail darf nur ein Rechnungsdokument enthalten, andernfalls wird diese automatisch abgewiesen.
  • Rechnungsbegründende Unterlagen (z.B. Stundennachweise oder Lieferscheine) sind als Anlage zulässig. Die Anlagen müssen „Anlage“, „Anhang“ oder „Attach“ im Dateinamen enthalten. Andernfalls wird die Mail automatisch abgewiesen.
  • Die Gesamtgröße der E-Mail darf 20 MB nicht überschreiten.
  • Die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung gem. §§ 14, 14a  UStG bestehen unverändert.
  • Bei elektronischer Rechnungsübermittlung darf kein zusätzlicher Versand der Rechnung in Papierform erfolgen.
  • Aktive, eingebettete Links auf Rechnungen können dazu führen, dass die Rechnung wegen erhöhtem Gefährdungspotential automatisch abgewiesen werden.
  • Schriftstücke, die keine Rechnung, Rechnungskorrektur oder Gutschrift sind, versenden Sie bitte auch weiterhin an die Ihnen bekannten Anschriften/Kontaktpersonen.

Vorteile von elektronischen Rechnungen

Vorteile von elektronischen Rechnungen

  1. Vereinfachte Rechnungsverarbeitung
  2. Verkürzte Durchlaufzeiten und pünktlichere Zahlung
  3. Steigerung der Datenqualität durch verringerte Fehleranfälligkeit
  4. Steigerung der Prozessqualität durch automatisierte Validierung von Rechnungen
  5. Die XRechnung erfüllt sämtliche gesetzlichen Vorgaben auf Bundes- und EU-Ebene und gewährleistet damit eine zukunftssichere Rechnungsverarbeitung

Kontakt

Kontakt

Bei schriftlichen Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den zuständigen Fachbereichen.

Zu den häufig gestellten Fragen (FAQ)