Häufig gestellte Fragen - Landeshauptstadt Düsseldorf

Was ist eine E-Rechnung und worin unterscheiden sich die gängigsten Formate?

Was ist eine E-Rechnung und worin unterscheiden sich die gängigsten Formate?

„Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.“ § 14 UStG - Einzelnorm Abs. 1 Satz 3

Die XRechnung bildet die Basis für den Austausch elektronischer Rechnungen von und mit der deutschen Verwaltung. Der Standard XRechnung setzt dabei die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Deutschland um.“ FAQ XRechnung | XStandards Einkauf
XRechnungen sind an die Mailadresse xrechnung@duesseldorf.de zu senden.

Eine E-Rechnung in einem hybriden Format besteht neben dem strukturierten Datenteil
(z. B. XML-Datei) auch aus einem Datenteil im Bildformat (z. B. PDF-Dokument) (Vgl. GoBD Rz. 125). Ein Beispiel für dieses Format ist die ZUGFeRD-Rechnung.
ZUGFeRD-Rechnungen sind an die Mailadresse erechnung@duesseldorf.de zu senden. Weitere Details finden Sie hier.

Was sind sonstige Rechnungen?

Was sind sonstige Rechnungen?

„Als sonstige Rechnungen gelten ab dem 1. Januar 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in elektronischen Formaten, die nicht den Vorgaben von § 14 Absatz 1 Satz 6 UStG entsprechen (anderes elektronisches Format). Dazu zählen auch alle nicht strukturierten elektronischen Dateien, zum Beispiel PDF-Dateien ohne integrierte Datensätze, Bilddateien oder E-Mails.“ BMF (2024): Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG, S. 4

Papierrechnungen sind im Ausnahmefall weiterhin zentral an die bereits genannte Beispielkopfadresse  zu senden.

Was ist das NRW-E-Rechnungsportal?

Was ist das NRW-E-Rechnungsportal?

Für die Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens sowie für definierte weitere öffentliche Auftraggeber betreibt das Land Nordrhein-Westfalen ein zentrales E-Rechnungsportal.

E-Rechnungen können über das Portal hochgeladen werden.

Nach Durchführung von technischen Prüfungen werden die Rechnungen an Empfängerpostfächer weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung geschieht nach Abholung durch den jeweiligen Rechnungsempfänger.

Weitere Informationen für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger zum Umgang mit E-Rechnungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter vergabe.nrw.de.

Wann wird die rechnungsrelevante OE-Nummer mitgeteilt?

Wann wird die rechnungsrelevante OE-Nummer mitgeteilt?

Die OE-Nummer wird bei der Beauftragung einer Leistung durch den zuständigen Fachbereich mitgeteilt.