Schulaufsichtsbehörden

Schulaufsichtsbehörden

Das Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht soll ein Schulsystem gewährleisten, das jungen Menschen Bildungsmöglichkeiten eröffnet, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Sie umfasst insbesondere die Fachaufsicht über Schulen und Studienseminare, die Dienstaufsicht über Schulen und Studienseminare und die Aufsicht über Schulen in freier Trägerschaft nach den Vorgaben des Schulgesetzes (11. Teil). Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen.

Das Schulministerium

Oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Schulministerium nimmt die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen des Landes wahr und entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Es sichert die landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für ein leistungsfähiges Schulwesen. Sein Sitz ist Düsseldorf.

Die Bezirksregierung

Obere Schulaufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung. Sie nimmt in ihrem Gebiet die Schulaufsicht über die Schulen, die besonderen Einrichtungen sowie die Studienseminare nach dem Lehrerausbildungsgesetz wahr.

Die staatlichen Schulämter

Untere Schulaufsichtsbehörde ist das staatliche Schulamt. Es ist einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt zugeordnet. Es hat die Aufsicht über

  • Grundschulen,
  • Hauptschulen,
  • die Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs 
  • die Förderschulen im Verbund, sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen