Anwendungsfälle der Quotierungsregelung

Anwendungsfälle der Quotierungsregelung

bei Wohnbauvorhaben auf privaten Grundstücken im Rahmen von Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag oder Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen und vorangegangenen Vorgaben. Änderungen zur vorherigen Regelung sind fett markiert: 

 

Bebauungsplan-Verfahren, bei denen die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vor dem 18.06.2020 begonnen hatte (Ratsbeschluss 2016)

Bebauungsplan-Verfahren, bei denen die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 (BauGB) vor dem 18.06.2020 noch nicht begonnen hatte (Ratsbeschluss 2020)

Bebauungsplan-Verfahren, bei denen die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 (BauGB) vor dem 07.04.2022 noch nicht begonnen hatte (Ratsbeschluss 2022)

Bebauungsplan-Verfahren, für die bis zum 07.09.2023  noch kein städtebaulicher Vertrag oder Durchführungsvertrag abgeschlossen wurde (Ratsbeschluss 2023)
Grundlage/Beschluss

Ratsbeschluss zur "Anpassung und Konkretisierung der Quotierungsregelung" am 28.04.2016 (Vorlage 61/33/2016)

Ratsbeschluss zur Vorlage "Evaluierungsergebnis zum Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt, Weiterentwicklung der Quotierungsregelung und weiteres Vorgehen" am 18.06.2020 mit einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlagen APS/037/20 und RAT/ 256/2020)

Ratsbeschluss zur „Weiterentwicklung der Quotierungsregelung im Frühjahr 2022“ am 07.04.2022. (Vorlage APS/006/2022)

Ratsbeschluss zur "Anpassung der Quotierungsregelung gemäß Handlungskonzept für den Wohnungsbau (HKW) bzw. für städtische Liegenschaften gemäß Ratsbeschluss 2018" am 07.09.2023 (Vorlage APS/085/2023)
Quotierungsregelung

Insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten in Verbindung mit der Wohnfläche im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau. Davon

  • mindestens 20% bis zu 30% öffentlich gefördert und
  • mindestens 10% bis zu 20% preisgedämpft

Insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten in Verbindung mit der Wohnfläche im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau. Davon

  • mindestens 20% bis zu 30% öffentlich gefördert und
  • mindestens 10% bis zu 20% preisgedämpft

Insgesamt 50% der geplanten Wohneinheiten in Verbindung mit der Wohnfläche im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau. Davon

  • mindestens 30% bis zu 40% öffentlich gefördert und
  • mindestens 10% bis zu 20% preisgedämpft

Optional: Teilerfüllung der Verpflichtung durch die Abgabe von Baugrund an die Landeshauptstadt (Konditionen sind noch nicht geklärt)

 

Insgesamt mindestens 50% der geplanten Wohnfläche in Verbindung mit der geplanten Anzahl an Wohneinheiten im öffentlich geförderten und höchstens 50% im frei finanzierten Wohnungsbau.

Kein preisgedämpfter Wohnungsbau.
 

Optional: Teilerfüllung der Verpflichtung durch die Abgabe von Baugrund an die Landeshauptstadt (Konditionen sind noch nicht geklärt)

 

Einzelbestimmungen/Preise

Preisgedämpfter Wohnungsbau

  • Startwert Nettokaltmiete: 9,60 €/m²
  • Startwert Verkaufspreis: 2.500 €/m²
  •  Indexierung anhand des Baukostenindex, jährliche Anpassung zum 01.05.
  • Bindungsfrist: 10 Jahre

 

Preisgedämpfter Wohnungsbau

  • Startwert Nettokaltmiete: 9,80 €/m²
  • Startwert Verkaufspreis: 3.500 €/m²
  • Indexierung anhand des Baukostenindex bis zu einer Erhöhung von 1,5%, jährliche Anpassung zum 01.05.
  • Bindungsfrist: 20 Jahre

 

Preisgedämpfter Wohnungsbau

  • Startwert Nettokaltmiete: 9,80 €/m²
  • Startwert Verkaufspreis: 3.500 €/m²
  • Indexierung anhand des Baukostenindex bis zu einer Erhöhung von 1,5%, jährliche Anpassung zum 01.05.
  • Bindungsfrist: 20 Jahre

Öffentlich geförderter Wohnungsbau:
Bindungsfrist standardmäßig 30 Jahre

 
Besondere Vorhabentypen

Reine Wohnhochhäuser

  • 20% preisgedämpft
  • idR kein öff. geförderter Wohnungsbau

Umwandlung Nicht-Wohngebäude in Wohnen

  • 20% preisgedämpft
  • kein öff. geförderter Wohnungsbau

Mikro-Apartments (frei finanziert)

  • 40% preisgedämpft
  • kein öff. geförderter Wohnungsbau

Reine Wohnhochhäuser

  • 40% preisgedämpft
  • idR kein öff. geförderter Wohnungsbau
Umwandlung Nicht-Wohngebäude in Wohnen
  • 20% preisgedämpft
  • kein öff. geförderter Wohnungsbau
Mikro-Apartments (frei finanziert)
  • 40% preisgedämpft
  • kein öff. geförderter Wohnungsbau

Reine Wohnhochhäuser

  • 50% preisgedämpft
  • idR kein öff. geförderter Wohnungsbau
Umwandlung Nicht-Wohngebäude in Wohnen
  • 20% preisgedämpft
  • kein öff. geförderter Wohnungsbau
Mikro-Apartments (frei finanziert)
  • 50% preisgedämpft
  • kein öff. geförderter Wohnungsbau
 

Für Wohnbauvorhaben auf städtischen Grundstücken ist das Liegenschaftsamt zuständig.