Trennung und Scheidung
Trennung und Scheidung
Trennungs- und Scheidungsgeschehen bedeuten für die gesamte Familie häufig eine existenzielle Krise und für alle Familienmitglieder ein einschneidendes und belastendes Lebensereignis.
In einer solchen Lebenssituation fällt es Eltern schwer, Konflikte wertfrei zu kommunizieren, miteinander zu kooperieren, Absprachen zu treffen und Einigung in Bezug auf ihr Kind zu erzielen. Sie streiten um Alltäglichkeiten, um den künftigen Lebensmittelpunkt ihres gemeinsamen Kindes und um die Ausgestaltung des Umgangs mit ihm.
In Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung haben Eltern und Kinder das Recht auf Beratung (§17 SGB VIII). Die Düsseldorfer Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen bieten Unterstützung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Krisen.
Eltern, denen es auch mit Hilfe von Beratung nicht gelingt, ihre Konflikte um das Kind eigenständig zu lösen, können sich mit einer Antragstellung an das Familiengericht wenden, um auf dem Verfahrensweg zu einer Lösung des Konfliktes zu gelangen und gegebenenfalls eine Entscheidung durch das Gericht herbeizuführen. Als Fachbehörde ist das Amt für Soziales und Jugend in diesen familiengerichtlichen Verfahren aufgerufen, das Familiengericht mit seiner Fachlichkeit zu unterstützen. Es wird als Träger eigener Aufgaben tätig. Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Verfahren und der Aufgabenstellung des Amtes für Soziales und Jugend.
Kernaufgabe der Mitarbeiter*innen des Schwerpunktes "Trennung und Scheidung" im Bezirksozialdienst ist die gesetzliche Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (§50 SGB VIII).
Das Familiengericht ist verpflichtet, das Amt für Soziales und Jugend in kindschaftsrechtlichen Verfahren anzuhören und beauftragt die Behörde, in Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang tätig zu werden. Es gilt, die aktuelle Familiensituation mit Blick auf das Wohl des Kindes einzuschätzen und bei der Lösungsfindung zum Sachverhalt zu unterstützen. Die Mitarbeiter*innen des Schwerpunktes "Trennung und Scheidung" unterrichten das Gericht über erbrachte Jugendhilfeleistungen, erzieherische und soziale Gesichtspunkte und bringen ihre sozialpädagogische Perspektive zur Geltung.
Orientiert am Bedarf der Familien können die Mitarbeiter*innen des Schwerpunktes "Trennung und Scheidung" zudem mit Einvernehmen beider Elternteile beziehungsweise nach gerichtlicher Entscheidung einen begleiteten Umgang einleiten. Dieses Angebot ist zeitlich begrenzt und hat eine eigenständige Umsetzung des Umgangs der Eltern mit dem Kind zum Ziel.
Für weitere Informationen, Fragen und Erstberatung wenden Sie sich gern an den Bezirkssozialdienst vor Ort.