Vorgespräch

Vorgespräch

Im ersten Gespräch mit den Kindeseltern sollten Sie bereits die Themen ansprechen, die für Sie als Tagespflegeperson in der Betreuung von Kindern wichtig sind.
Bedenken Sie, dass die Eltern wissen müssen, was für Sie im Umgang mit den Tagespflegekindern selbstverständlich ist. So ist es ist von Vorteil, wenn Sie frühzeitig Ihre Wünsche äußern und Probleme offen ansprechen.

Beziehen Sie das Kind seinem Alter entsprechend mit ein. Vereinbaren Sie vor dem endgültigen Vertragsabschluss ein zweites Treffen gemeinsam mit den Eltern und dem zukünftigen Tagespflegekind, damit es vor dem Beginn der Eingewöhnungszeit die Gelegenheit hat, Sie näher kennen zu lernen.

Die folgenden Themen können Sie als Orientierungshilfe für das Vorgespräch verwenden

  • Spielen

Zeigen Sie den Eltern, wo die Kinder in Ihrer Wohnung spielen können und welches Spielzeug vorhanden ist; an welchem Platz ein kleines Kind gegebenenfalls Mittagsschlaf halten oder ein Schulkind ungestört seine Hausaufgaben erledigen kann.

  • Freizeit

Informieren Sie die Eltern über die Freizeitmöglichkeiten (Park, Spielplatz, Garten), die Sie mit den Kindern in der Umgebung Ihrer Wohnung nutzen.

  • Bringen & Abholen

Besprechen Sie die konkreten Bring- und Abholzeiten an den einzelnen Betreuungstagen. Fragen Sie nach möglichen Veränderungen und Ausnahmen.

  • Urlaub

Welche Urlaubsregelungen wollen Sie gemeinsam vereinbaren?

  • Vertretung

Wer soll sich um eine Vertretung kümmern, wenn Sie (z.B. durch Krankheit) ausfallen?

  • Eingewöhnung

Vereinbaren Sie eine Eingewöhnungszeit, in der die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind zu Ihnen kommen werden.

  • Bezahlung

Besprechen Sie alle Einzelheiten (Zeitpunkt und Umfang der Leistungen, Kürzungen, Erhöhungen, Zuschläge). Informieren Sie die Eltern darüber, dass Sie als Kindertagespflegeperson mit deren Einverständnis einen Antrag auf Geldleistungen beim Jugendamt stellen können. Weisen Sie darauf hin, dass die vereinbarte Laufzeit und die Kündigungsfrist Ihres Vertrages unabhängig von den Zahlungen des Jugendamtes gültig sind.

  • Essen

Sie sollten erfragen, was das Kind normalerweise und gerne isst, ob es auf bestimmte Nahrungsmittel empfindlich reagiert und, wie die Eltern mit Süßigkeiten verfahren. Bei Kleinkindern sollte geklärt werden, ob sie mit dem Löffel essen oder die Flasche bekommen. Wenn Spezialnahrung oder besonders teure Lebensmittel eine Rolle spielen, sollten Sie regeln, wer diese besorgt und bezahlt.

  • Schlafen

Schläft das Kind tagsüber? Wenn ja: Wann, wie oft und wie lange? Gibt es Besonderheiten beim Einschlafen? Besprechen Sie mit den Eltern, ob diese ein Kinderbett oder ein Matratze mitbringen müssen und erinnern sie an den Nuckel und das Kuscheltier.

  • Kleidung & Wäsche

Denken Sie an Wechselwäsche. In der Regel sollten Kleidung, Wäsche und Windeln von den Eltern mitgebracht werden. Auch die Wäsche zu waschen und instand zu halten, ist deren Aufgabe.

  • Spielgewohnheiten

Was mag das Kind besonders gern, was mag es gar nicht?

  • Sauberkeit

Wie sind die Toilettengewohnheiten des Kindes, wann und wie oft werden Zähne geputzt oder Hände gewaschen? Besonderheiten sollten geklärt werden.

  • Umgang

Was darf das Kind, was darf es keinesfalls? Welche Ängste, Angewohnheiten, Vorlieben hat es? Was beruhigt das Kind? Wie sollten Konflikte gelöst werden? Darf das Kind fernsehen oder Videos anschauen? Wie sollte der Umgang mit Computerspielen sein?

  • Bei Schulkindern

In welche Schule geht das Kind? Hat es spezielle Schwierigkeiten? Wenn ja: welche? Welche Hilfe ist bei den Hausaufgaben nötig? Darf es sich mit Freunden verabreden?

  • Gesundheit & Krankheit

Wie sollen Sie mit Krankheiten umgehen, vor allem, wenn sich die Krankheit verschlimmert? Wie sind die Eltern im Ernstfall zu erreichen?

  • Arztbesuche

Regeln Sie im Vorfeld, in welchen Fällen Sie zu welchem Arzt gehen sollen etc. Lassen Sie sich eine Zweitversichertenkarte/ Krankenkassendaten und eine entsprechende schriftliche Vollmacht ausstellen.

  • Im Schadensfall

Besprechen Sie die Haftung bei Schäden, die durch das Kind entstehen, aber auch bei Schäden, die Sie innerhalb Ihrer Betreuungszeit verursachen könnten. Achten Sie darauf, dass beide Parteien ausreichend haftpflichtversichert sind.

Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag ab, auch dann, wenn Sie sich gegenseitig sehr gut kennen und den Eindruck haben, das sei nicht nötig. Häufig ist der Vertragsabschluß der Moment, in dem Probleme und Wünsche deutlich werden.

Vertragsvordrucke erhalten Sie im i-Punkt Familie und bei den Fachberatungsstellen. Ein Beispiel finden Sie unter
Inhalt des Betreuungsvertrages.