Digitaler Fahrzeugschein
Der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) ist die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ist direkt in der i-Kfz-App abrufbar. Bürgerinnen und Bürger profitieren so von einem modernen, digitalen Dokument, das jederzeit auf Ihrem mobilen Endgerät verfügbar ist.
Fahrzeughalter können sich einen DFZ entweder mithilfe der eID‑Funktion oder durch das Scannen eines QR‑Codes in der App ausstellen lassen. Es gibt mehrere Optionen, einen QR‑Code zu erhalten. Der QR‑Code wird im Zuge eines Zulassungsprozesses oder auf Anfrage sowohl vor Ort als auch bei der Online‑Durchführung einer Zulassung bereitgestellt.
Möchten Sie für ein zugelassenes Fahrzeug einen QR-Code beantragen, ist ein Online-Termin zu vereinbaren. Es wird eine Gebühr in Höhe von 5,10 Euro erhoben. Die Ausstellung des QR-Codes im Rahmen eines Zulassungsprozesses ist gebührenfrei.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Natürliche Personen: Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei nicht EU-Bürgern Nachweis des Aufenthaltstitels)
- Bei juristischen Personen/Vereinigungen (GbR, PartmbB): Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Partnerschaftsregister, Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person/Personen (bei Erteilung einer Vollmacht können Ausweiskopien vorgelegt werden)
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer oder eine Bescheinigung durch den Steuerberater, Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person/Personen (bei Erteilung einer Vollmacht können Ausweiskopien vorgelegt werden)
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person/Personen (bei Erteilung einer Vollmacht können Ausweiskopien vorgelegt werden)
- Für beauftragte Personen ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich und das original Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Weitere Hinweise:
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen
- Im Rahmen des Zulassungsverfahrens kann die Ausstellung des QR-Code für den DFZ ohne weiteren Termin erfolgen
- Der DFZ ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig
- Der QR-Code ist 10 Tage nach Abruf gültig
- Der QR-Code kann nur einmalig verwendet werden
Weiterführende Infomationen rund um den DFZ finden Sie auf den Seiten des KBA
Kraftfahrt-Bundesamt - i-Kfz-App