Haus des Jugendrechts - Landeshauptstadt Düsseldorf

Haus des Jugendrechts

Haus des Jugendrechts

Das Haus des Jugendrechts ist ein gemeinsames Zentrum der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Jugendhilfe (Amt für Soziales und Jugend). Ziel ist es, durch Netzwerkarbeit die Jugendkriminalität zu bekämpfen und jungen Menschen Wege aus der Kriminalität aufzuzeigen.

Bausteine der gemeinsamen Arbeit

  • Qualifizierte Diversion in Form einer "Gelben Karte"
    Das bedeutet, dass ein Verfahren nicht vom Gericht weiter verfolgt, sondern auf einem außergerichtlichen Weg erledigt wird - unter bestimmten Auflagen und Bedingungen. Rechtsgrundlage dafür sind die Paragraphen 45 und 47 Jugendgerichtsgesetz.
     
  • Fall-Konferenzen
    In sogenannten Fallkonferenzen können Sachverhalte jederzeit unkompliziert aus allen Blickwinkeln betrachtet werden, um so den bestmöglichen Weg für junge Menschen aus der Kriminalität zu finden.
     
  • Quartalsbesprechungen
    Die Quartalsbesprechungen sind eine Plattform, um sich auszutauschen und aktuelle Themen zu besprechen.

Kontakt

Amt für Soziales und Jugend
Philipp Rittinghaus
Telefon 0211 - 8996454
philipp.rittinghaus@duesseldorf.de