Jugendhilfe im Strafverfahren - Landeshauptstadt Düsseldorf

Mist gebaut - und was jetzt?

Mist gebaut - und was jetzt?

Jugendhilfe im Strafverfahren 

Du bist unter 21 Jahre und mit dem Gesetz in Konflikt geraten? Es gab eine Anzeige bei der Polizei? Keine Sorge, wir sind für dich und deine Familie da. Wir begleiten durch das gesamte Strafverfahren und wir überlegen gemeinsam, wie es weitergeht. Zusammen erarbeiten wir einen Vorschlag für das Gericht, damit das Verfahren möglichst gut beendet werden kann. Bei Bedarf bieten wir zum Beispiel Anti-Gewalttraining oder soziale Trainingskurse an. 

Wenn du weitere Hilfen benötigst, zum Beispiel bei Problemen in der Schule, nennen wir dir passende Angebote.

Beratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren

Beratung durch andere Institutionen und Netzwerkarbeit

Manchmal beauftragen wir die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie oder den Verein für soziale Betreuung, die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren durchzuführen. Auch dort helfen dir Fachkräfte, neue Perspektiven zu finden. Im Haus des Jugendrechts arbeiten wir mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft zusammen, um Jugendkriminalität zu vermeiden. Weitere Informationen

Wenn Kinder Grenzen überschreiten

Wenn Kinder Grenzen überschreiten

Kinderdelinquenz

Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig. Das bedeutet: Sie können rechtlich nicht für eine Straftat, wie etwa Diebstahl, zur Verantwortung gezogen werden. Auch wenn kein Strafverfahren eingeleitet wird, schauen Polizei und Jugendhilfe genau hin. Ziel ist es, die Ursachen für das Verhalten des Kindes zu verstehen und der Familie frühzeitig Hilfe anzubieten. Deshalb unterstützen wir Familien und überlegen gemeinsam, wie sich Probleme im Alltag lösen lassen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen weiter.

Faltblatt Mist gebaut und was jetzt?

Kontakt

  • Jugendhilfe im Strafverfahren
    Telefon 0211 - 8995111
    Termine nach Vereinbarung
  • Telefonische Sprechzeiten
    Montag bis Donnerstag von 9 bis 15.30 Uhr, Freitag von 9 bis 14.30 Uhr
  • Amt für Soziales und Jugend
    Bogenstraße 39
    40227 Düsseldorf

Alle Anspechpartnerinnen und Ansprechpartner


Philipp Rittinghaus
Sachgebietsleitung und Koordinator Haus des Jugendrechts 
Telefon 0211 – 8996454, philipp.rittinghaus@duesseldorf.de

Iris von Cappeln
stellvertretende Sachgebietsleitung, Stadtbezirk 3, Kinderdelinquenz
Telefon 0211 – 8996452, iris.voncappeln@duesseldorf.de

Detlef Schirm
Stadtbezirke 1 und 5, Kinderdelinquenz
Telefon 0211 – 8995147, detlef.schirm@duesseldorf.de

Artur Klapinski
Stadtbezirke 2 und 4, sozialer Trainingskurs
Telefon 0211  - 8996453, artur.klapinski@duesseldorf.de

Kirsten Rode
Stadtbezirk 6, Fallkonferenz
Telefon 0211 – 8992286, kirsten.rode@duesseldorf.de

Julia Böhm
Stadtbezirk 9
Telefon 0211 – 8995172, julia.boehm@duesseldorf.de

Kirsten Stahl
Kinderdelinquenz
Telefon 0211 – 8995144, kirsten.stahl@duesseldorf.de

Sandra Harff 
Verwaltung
Telefon 0211 – 8995732, sandra.harff@duesseldorf.de