Lucas Cranach der Ältere

Lucas Cranach, „Christus am Ölberg” (um 1540), Foto – LVR-ZMB – St. Arendt.
Lucas Cranach, „Christus am Ölberg” (um 1540), Foto – LVR-ZMB – St. Arendt.

Lucas Cranach der Ältere

„Christus am Ölberg“ (um 1540)
Restitutionsersuchen der Erbengemeinschaft nach Alfred Strauss

Ehem. Kunstpalast, Inv.-Nr. M 206
Gemeinsamer Verkauf als gerechte und faire Lösung (2026)

Der österreichische Tenor Alfred Strauss (1894–1966) lebte seit 1929 in Berlin, wo er vor allem als Gesangslehrer für Schauspieler arbeitete, die im aufkommenden Tonfilm Karriere machten. Er zählt zu den Kollektivverfolgten des NS-Regimes. Im Oktober 1937 verließ er Berlin, um in seine Heimatstadt Wien zurückzukehren. Wenige Tage nach dem „Anschluss“ Österreichs emigrierte Strauss im März 1938 nach Paris und ein Jahr später in die USA.

Die Ölbergszene von Lucas Cranach erwarb Alfred Strauss Anfang 1937 aus Privatbesitz. Dass das Gemälde aus der Hand des berühmten Renaissancemalers stammte, war erst entdeckt worden, nachdem es 1930 der evangelischen Kirche „Zur frohen Botschaft“ in Berlin-Karlshorst als Schenkung überlassen worden war. Die Gemeinde ließ die Tafel reinigen, hängte sie gut sichtbar in der Kirche auf und bot Führungen zur Besichtigung an. Im Zuge eines Erbstreits zwischen der Schenkerin und ihrer Schwester gelangte das Gemälde dann 1935 wieder in Privatbesitz. Im August 1936 wurde es dem Musée du Louvre angeboten, doch ein Ankauf kam nicht zustande. Stattdessen erwarb Alfred Strauss das Werk im Januar 1937. Der Verkäufer stand nachweislich in Beziehung zu der letzten Vorbesitzerin. Ob er das Gemälde für sie verkaufte oder zuvor selbst erworben hatte, ist unbekannt.

Vor seinem Umzug nach Wien, spätestens im August 1937, verkaufte Strauss das Cranach-Gemälde wieder, sehr wahrscheinlich an den Kölner Kunsthändler Hermann Abels. Einen Hinweis darauf liefert ein Auftragsbuch des Fotografen Hugo Schmölz. Dieser fotografierte 1937 vor September eine Ölbergszene von Lucas Cranach für Abels, mutmaßlich das in Rede stehende Gemälde. Ein Aufkleber auf der Rückseite der Tafel aus der unmittelbaren Nachkriegszeit verweist ebenfalls auf die Provenienz Abels.

Die genauen Umstände dieses Eigentumswechsels konnten trotz intensiver Recherchen nicht mehr geklärt werden. Er lässt sich vielmehr indirekt über eine Suchanzeige in der Zeitschrift „Weltkunst“ von Februar 1939 nachvollziehen: Der zuständige Provinzialkonservator fahndete zu dieser Zeit nach dem Verbleib des wertvollen Gemäldes. Die Anzeige informiert, dass der letzte bekannte Besitzer Alfred Strauss, zwischenzeitlich nach Wien verzogen, schriftlich mitgeteilt habe, das Bild sei von ihm „ordnungsgemäß an ein Mitglied der Reichskulturkammer und zugelassenen Händler“ verkauft worden.

Alfred Strauss machte ab 1955 im mehreren Anträgen Entschädigung wegen seiner Verfolgung durch das NS-Regime geltend. Dazu zählt auch ein Verfahren für zehn Gemälde, die ihm 1937 und 1938 entzogen worden seien, darunter die Cranach-Tafel. Das Verfahren endet mit einem Vergleich. Die einvernehmlich gefundene Lösung des gemeinsamen Verkaufs würdigt das Verfolgungsschicksal von Alfred Stauss und berücksichtig zugleich, dass wesentliche Details des Verlustes des Gemäldes nicht mehr geklärt werden konnten. Die Einigung folgt einem Vorschlag der Erb*innengemeinschaft, die 75% des Verkaufserlöses erhält. Auch der zum 1. Dezember 2025 in Kraft getretene Bewertungsrahmen der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut nennt diese Möglichkeit, insbesondere in Fällen, in denen bestehende Sachverhaltslücken nicht weiter aufzuklären sind, die Voraussetzungen für eine gerechte und faire Lösung aber bestehen.