Karl Schmidt-Rottluff
Karl Schmidt-Rottluff, „Juniabend“ (1919), Detail
Karl Schmidt-Rottluff
„Juniabend“ (1919)
Ehem. Kunstpalast, Inv.-Nr. 0.1950.4922
Restitution (2025)
Die Landeshauptstadt kaufte das Gemälde „Juniabend“ 1950 bei der Galerie Alex Vömel in Düsseldorf. Es stammt aus der bedeutenden Sammlung expressionistischer Werke, die der Erfurter Unternehmer Alfred Hess (1879–1931) und seine Frau Tekla Hess (1884–1968) nach dem Ersten Weltkrieg aufgebaut hatten. Die Villa der Familie in Erfurt war ein Treffpunkt der künstlerischen Avantgarde der Zeit wie ihr Gästebuch anschaulich belegt. Auch Karl Schmidt-Rottluff zählte zu diesem Kreis.
Wann Alfred Hess „Juniabend“ erwarb und ob dabei ein Händler involviert war, ist nicht bekannt. Das Sammlerpaar kaufte seine Werke oftmals direkt von den Künstlern. Als Teil der Sammlung Hess lässt sich das Gemälde erstmals im Herbst 1933 als Leihgabe zur Ausstellung "Moderne deutsche Malerei aus Privatbesitz" in der Kunsthalle Basel nachweisen. Zu dieser Zeit war es bereits Eigentum von Hans Hess (1908–1975), der zum Alleinerben seines Vaters wurde, nachdem Tekla Hess das Erbe ausgeschlagen hatte. Einer Absprache zufolge sollte sie jedoch Nutznießerin der Sammlung bleiben.
Die Mitglieder der Familie Hess gehören zu den Kollektivverfolgten des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. Bereits kurze Zeit nach der Machtübernahme, im Frühsommer 1933, emigrierte der Kunsthistoriker Hans Hess NS-verfolgungsbedingt nach Paris und später nach London. Seine Mutter folgte ihm im März 1939 nach Großbritannien.
Die Kunstsammlung ließ Tekla Hess 1933 in die Schweiz verbringen, anfangs nach Basel und später nach Zürich, darunter auch das Gemälde „Juniabend“ von Karl Schmidt-Rottluff. Im März 1937 sandte sie es jedoch zusammen mit anderen Werken zurück nach Deutschland, an den Kölnischen Kunstverein. Dort verblieben zumindest Teile der Sammlung zum Zeitpunkt ihrer Emigration.
Wahrscheinlich wurde „Juniabend“ 1943 (oder nach Kriegsende) aus dem Kölnischen Kunstverein gestohlen und in krimineller Absicht in den Kunsthandel gebracht. Hans und Tekla Hess erfuhren allerdings erst 1949/50 durch den sogenannten Kölner Kunstfälscherprozess, dass es zu Diebstählen aus dem kriegszerstörten Räumen des Kunstvereins gekommen war. Auf Anfrage an den Kunstverein hatten sie 1947 zunächst die Rückmeldung erhalten, dass die einlagerten Werke zerstört worden seien. Durch den Prozess erlangten sie einzelne Werke ihrer Sammlung zurück. Das Gemälde „Juniabend“ wird in den bekannten Verfahrensakten allerdings nicht erwähnt.
Als die städtischen Kunstsammlungen das Werk 1950 erwarben, kam seine Provenienz nicht zur Sprache. Die Stadt Düsseldorf erfuhr jedoch 1966 durch Hans Hess von der Herkunft des Gemäldes. Zu dieser Zeit lehnte sie eine Restitution mit dem Hinweis auf die damals geltende Gesetzgebung ab.
Nun erfolgte die Rückgabe in Würdigung der Gesamtumstände des Verlustes aus der Sammlung Hess als gerechte und faire Lösung gemäß den Washingtoner Prinzipien. Vorausgegangen waren umfängliche Recherchen der städtischen Provenienzforschungsstelle zur Herkunft des Gemäldes. Demnach hatte die Familie Hess verfolgungsbedingt keine Möglichkeit, den Diebstahl aus dem Kölnischen Kunstverein in der NS-Zeit zu verhindern oder ahnden zu lassen. Die Stadt informierte die Erbin nach Hans Hess, die von dem Schriftwechsel der 1960er Jahre keine Kenntnis hatte, über den Verbleib des Gemäldes „Juniabend“ und entschloss sich 2025 zur Restitution.