Nicht mehr zugelassene Fahrzeuge

Alte Rostlauben werden immer wieder gern am Straßenrand stehen gelassen. Durch diese bequeme, aber umweltschädliche Entsorgung entzieht sich mancher Autobesitzer den Kosten für die Entsorgung des Fahrzeuges.

Es häufen sich Meldungen und Beschwerden über Kraftfahrzeuge, die von ihren Haltern abgemeldet auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet abgestellt werden.

Fahrzeuge, die kein gültiges amtliches Kennzeichen haben, dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.

Diese Fahrzeuge werden mit dem untenstehenden Aufkleber versehen.

Beseitigungshinweis
Bild eines Beseitigungsaufklebers.

Was bedeuten diese Aufkleber?

Der Eigentümer wird aufgefordert das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Aufkleber!

Sollte das Fahrzeug innerhalb der Frist nicht entfernt sein, wird die Sicherstellung veranlasst. Die damit verbundenen Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Das betroffene Fahrzeug wird im Nachgang verschrottet oder versteigert. Ausschlaggebend ist der Zustand des Fahrzeuges. 

Weiterhin wird die Sicherstellung ein Ordnungswidrigkeiten- oder ein Strafverfahren nach sich ziehen.

 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Das Fundbüro ist Montag sowie Mittwoch bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und Montag und Mittwoch von 13.30 bis 15 Uhr geöffnet, dienstags ist das Fundbüro geschlossen.
An Versteigerungstagen bleibt das Fundbüro für allgemeine Anfragen geschlossen.

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