Mögliche Schulabschlüsse

Bei den zu erreichenden Schulabschlüssen wird unterschieden zwischen Kindern, die zielgleich und zieldifferent (Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung) gefördert werden.
Zielgleich geförderte Kinder werden nach den Ausbildungsordnungen der einzelnen Schulformen bewertet und können damit jeden Schulabschluss erlangen.

Zieldifferent geförderte Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung bewertet (AO-SF).

Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.
Die Klasse 10 führt zum "Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen".

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ebenfalls ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.

Hauptschulabschluss

In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Den Hauptschulabschluss können nur Schülerinnen und Schüler erwerben, wenn sie in den Klassen 9 und 10 am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen haben.

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler den Hauptschulabschluss nicht erreichen, ist eine Nachprüfung möglich, wenn durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb dieses Abschlusses erfüllt würden.

Weitere Informationen


Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke AO-SF