Zuschussarten

Besondere Sportveranstaltungen / Förderpreis Landeshauptstadt

1. Besondere Sportveranstaltungen

Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die Düsseldorfer Sportvereine bei der Durchführung besonderer Sportveranstaltungen.

 

Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:

Bis zu 3.000 EURO für die Durchführung/Ausrichtung einer besonderen Sportveranstaltung.

Zu diesen besonderen Sportveranstaltungen zählen:

  • Endrunde / Endspiel Deutsche Meisterschaft, Deutsche Pokal-Endrunde, Europapokal, Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft
  • Internationale Sportveranstaltungen (mindestens ein Drittel der Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer beziehungsweise Mannschaften kommen aus dem Ausland) mit leistungssportlichem Schwerpunkt oder besonderer Bedeutung für den Nachwuchssport
  • Sportveranstaltungen mit besonderen Schwerpunktmaßnahmen und besonderem gesamtstädtischen Interesse in den Bereichen Inklusion, Integration, Geschlecht, Gewaltprävention und Gewaltschutz sowie Antidiskriminierung, insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt sowie die Diskriminierung gegenüber queeren Menschen.

Pro Jahr und Verein wird eine Veranstaltung beziehungsweise zwei Veranstaltungen (dann Maximalzuschuss bis zu 1.500 EURO) bezuschusst.

Hinweise zur Antragstellung:

Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim SSB einzureichen.

Der Antrag mit Finanzierungsplan muss mindestens drei Monate vor der Veranstaltung dem SSB vorliegen. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen endgültig festgelegt und ausgezahlt. In begründeten Fällen sind auch Sportverbände antragsberechtigt. Eine Auszahlung vor der Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Der Sportausschuss entscheidet unter Berücksichtigung etwaiger Finanzierungszusagen weiterer städtischer Institutionen über die Förderungswürdigkeit der Veranstaltung, die Vergabe und die Höhe der Fördermittel sowie über die Ausnahmen.

Im Einzelfall entscheidet der Sportausschuss auch über die Förderung von Veranstaltungen, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen (zum Beispiel bei einer besonders herausragenden Bedeutung für die Landeshauptstadt Düsseldorf).

2. Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf

Mit dem Förderpreis würdigt die Landeshauptstadt Düsseldorf Veranstaltungen, die einen ganz besonderen Stellenwert für den Nachwuchssport in der Stadt besitzen.

 

Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:

Bis zu 10.000 EURO als Förderpreis für die Durchführung internationaler und/oder besonders herausragender Sportveranstaltungen oder besonders herausragender Bedeutung zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen mit Migrationshintergrund im Kinder- und Jugendbereich.

Die Veranstalterin beziehungsweise der Veranstalter ist verpflichtet, mindestens einen Programmpunkt als „Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf“ auszuschreiben und mindestens 10 Prozent der bereitgestellten Zuschusssumme als Preise zu vergeben.

Für die Vergabe der Fördermittel ist jeweils eine Einzelbeschlussfassung des Sportausschusses erforderlich.

Es wird pro Jahr und Verein eine Veranstaltung bezuschusst

Hinweise zur Antragstellung:

Für die Zuschussart muss der Vereinsvorstand einen formlosen Antrag beim SSB einreichen. Dem Antrag, der mindestens drei Monate vor der Veranstaltung dem SSB vorliegen muss, sind ein Programmentwurf und ein Finanzierungsplan mit voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Entscheidung im Sportausschuss beizufügen.

Der Zuschuss wird nach Vorlage des Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung und der Vergabe des Förderpreises ausgezahlt. Eine Auszahlung vor der Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

 

Teilnahme an Meisterschaften

Zur Förderung des leistungsorientierten Wettkampfsports gewährt die Landeshauptstadt Düsseldorf Zuschüsse an Sportvereine für Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer an Meisterschaften auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:

  • Gefördert wird die Teilnahme an den Endkämpfen (Finalveranstaltungen)
  • um die Nationale oder Internationale Deutsche Meisterschaft
  • die Deutsche Pokal-Endrunde
  • die Europa- oder Weltmeisterschaft
  • den Europacup oder Weltcup in olympischen, paralympischen oder World-Games-Sportarten sowie Deaflympic und Special Olympics.

Der ausrichtende Verband von Deutschen Meisterschaften und Pokalendrunden muss Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund sein. Für Veranstaltungen außerhalb von Deutschland muss der ausrichtende Verband vom Internationalen Olympischen Komitee, von der International World Games Association oder vom Special Olympics Verband anerkannt sein.

Für die jeweilige Meisterschaft müssen die vom Fachverband gültigen Nominierungs- und Qualifikationskriterien vorliegen.

In Mannschaftssportarten werden die bis zu der vom Verband zugelassenen Höchstzahl an Teilnehmenden (ausgenommen Trainerinnen beziehungsweise Trainer, Betreuerinnen beziehungsweise Betreuer, Begleitung) bezuschusst.

Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind bis zu zwei Begleitpersonen förderfähig. Gleiches gilt für Veranstaltungen im Behindertensport.

Maximale Zuschusshöhe:

  • Für Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften innerhalb Deutschlands: 50 EURO je Sportlerin beziehungsweise Sportler.
  • Für Teilnahme an internationalen Meisterschaften innerhalb Europas: 150 EURO je Sportlerin beziehungsweise Sportler.
  • Für Teilnahme an internationalen Meisterschaften außerhalb Europas: 300 EURO je Sportlerin beziehungsweise Sportler.

Kostenübernahmen durch den jeweiligen Fachverband, Ausrichter oder Dritte sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Die Teilnahme an den Meisterschaften ist durch offizielle Ergebnislisten nachzuweisen. Es werden nur in der offiziellen Ergebnisliste der Veranstaltung aufgeführte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer bezuschusst. Meisterschaften in den Altersklassen oberhalb der Hauptklassen sind nicht förderfähig.

Die Ausschreibung des ausrichtenden Verbandes ist einzureichen.

Die Teilnahme an Maßnahmen der Fachverbände (zum Beispiel Nationalmannschaften, Länderkämpfe, Kaderlehrgänge etc.) wird nicht gefördert.

Hinweise zur Antragstellung:

Für diese Zuschussart können Antragsformulare beim SSB angefordert beziehungsweise auf dessen Internetseite im Bereich “Downloads“ heruntergeladen werden.

Der Antrag ist vom Vereinsvorstand innerhalb von vier Wochen nach der Meisterschaft beim SSB einzureichen.

Jugendsport / Vereinsjubiläen / Erschließungskosten

 

1. Jugendsport

Die Düsseldorfer Sportvereine erhalten Zuschüsse zur Förderung der sportfachlichen Jugendarbeit und der Übungsarbeit im Nachwuchsbereich (Sportlehrgänge, Qualifizierungsmaßnahmen von Trainerinnen beziehungsweise Trainern/Übungsleiterinnen beziehungsweise Übungsleitern etc.).

 

Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:

Entsprechend der Vorgaben des Verwendungsnachweises erhalten die Düsseldorfer Sportvereine für jedes ihres bis zu 18 Jahre alten aktiven Mitglieds (Kinder und Jugendliche) nachfolgende aufgeführte zweckgebundene Zuschüsse:

a) Jugendpauschale

  • Bei einem Kinder- und Jugendanteil im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl ab 10 Prozent und mindestens 10 Personen für jedes aktive Mitglied bis zu 18 Jahren 16 EURO pro Jahr
  • Bei einem Kinder- und Jugendanteil im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl in Höhe ab 40 Prozent für jedes aktive Mitglied bis zu 18 Jahren 18 EURO pro Jahr

b) Mädchenförderung

Für die Förderung von Mädchen im Vereinssport stellt die Landeshauptstadt Düsseldorf den Vereinen über eine Mädchenpauschale und projektbezogene Zuschüsse jährlich Mittel von insgesamt bis zu 100.000 EURO zur Verfügung (Gesamtbudget). Die Mittel werden wie folgt aufgeteilt:

  • Für jedes aktive weibliche Vereinsmitglied bis zu 18 Jahren 3,50 EURO pro Jahr (Mädchenpauschale).

Soweit nach Auszahlung der Mädchenpauschale noch Mittel aus dem Gesamtbudget vorhanden sind, können Zuschüsse für besondere Projekte zur Förderung des Mädchensports in Vereinen gewährt werden. Die Zuschussbewilligung unterliegt der Zustimmung des Sportausschusses.      

Hinweise zur Antragstellung:

Der Zuschuss wird beim SSB beantragt. Grundlage ist die jährliche Bestanderhebung beim LSB.

2. Vereinsjubiläen

Vereinsjubiläen sind für die Düsseldorfer Sportvereine besondere Ereignisse und sichtbares Zeichen kontinuierlicher Arbeit für den Sport in der Stadt.

 

Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt.

  • 500 EURO bei 50-jährigem Jubiläum
  • 750 EURO bei 75-jährigem Jubiläum
  • EURO bei 100-jährigem und jedem weiteren 25-jährigen Jubiläum.

Hinweise zur Antragstellung:

Für diese Zuschussart können Antragsformulare beim SSB angefordert beziehungsweise auf dessen Internetseite im Bereich „Downloads“ heruntergeladen werden.

 

3. Gebühren für Straßenreinigung und Erschließungsmaßnahmen (bei Erbbaurechtsgrundstücken)

Auf verschiedenen Sportanlagen werden die Vereine mit Gebühren für Straßenreinigung und Erschließungsmaßnahmen belastet. Diese Kosten stehen jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit dem eigentlichen Sportbetrieb auf den Anlagen, so dass die Stadt diese Kosten übernimmt.

 

Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:

Die von den Vereinen zu zahlenden Gebühren für Straßenreinigung und Erschließungsmaßnahmen (bei Erbbaurechtsgrundstücken) werden in Höhe der im Heranziehungsbescheid festgesetzten Beträge übernommen.

Hinweise zur Antragstellung:

Für die Zuschussart ist ein formloser vom Vereinsvorstand unterzeichneter Antrag beim SSB zu stellen. Der Antrag kann erst nach Zustellung des Heranziehungsbescheides gestellt werden.

 

Unterhaltung von Sportanlagen

Die Pflege und Unterhaltung der vereinseigenen Sportanlagen führt zu hohen finanziellen Belastungen für die Düsseldorfer Sportvereine. Mit dem Unterhaltungskostenzuschuss sollen diese Belastungen teilweise aufgefangen werden.

 

Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt.

Anlagenbereich Zuschussbetrag

Rasen- und Kunstrasenspielfeld ab 3000m2

6.130 EURO

Aschenspielfeld ab 3000m2

4.300 EURO

Rundlaufbahn

1.220 EURO

Sonstige Leichtathletikanlagen

160 EURO

Kleinspielfeld o.ä.

160 EURO

Tennisplatz

160 EURO

Schießanlage pro Stand

50 EURO

Umkleideräume usw.

(inkl. Energiekosten)

bis 100:       2.640 EURO

über 100:       4.200 EURO

Gymnastikhalle

(12m x 12m/10m x 10m)

3.000 EURO

Normalturnhalle

(27m x 15m)

4.200 EURO

Großturnhalle

(27m x 30m)

5.400 EURO

Sporthalle

(27m x 45m)

6.600 EURO

Bootshalle, Reithalle u.ä.

1.220 EURO

sonstige Sporträume und Steg-Anlagen

610 EURO

Ausgenommen

sind Flächen mit Allwetterdecken und Sportanlagen, die außerhalb des Stadtgebietes liegen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, Unterhaltungskostenzuschüsse in angemessenem Umfang zu kürzen beziehungsweise zurückzufordern, wenn sich die Sportanlage in einem erkennbar schlechten Zustand befindet und der Sportverein seiner Unterhaltungspflicht trotz Aufforderung nicht nachkommt.

Hinweise zur Antragstellung:

Der Zuschuss wird beim SSB beantragt. Grundlage ist die jährliche Bestanderhebung beim LSB. Der Bestandserhebung ist der Verwendungsnachweis gemäß Vordruck sowie das Ergebnisder letzten von der Mitgliederversammlung genehmigten Jahresrechnung beizufügen, in der Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung (z.B. Personalkosten, Kosten für Pflegmittel, Gerätewartung) vereinseigener Sportstätten adäquatauszuweisen sind.

Der Vordruck für den Verwendungsnachweis kann beim SSB angefordert bzw. auf dessen Internetseite im Bereich “Downloads“ heruntergeladen werden.

 

 

Sport- und Sportplatzpflegegeräte

Zur Ausübung ihrer jeweiligen Sportart benötigen die Sportvereine verschiedenste Sportgeräte. Das Gleiche gilt für die Pflege der Sportanlagen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt die Vereine mit Zuschüssen zur Anschaffung dieser Geräte.

 

Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:

Gerät Zuschuss

a)

Sport- und Sportplatzpflegegeräte

Bis zu 50 Prozent der förderungswürdigen Kosten, höchstens jedoch 4.000 EUR nach Anrechnung von Drittleistungen (z. B. durch LSB oder Fachverband)

b)

Besondere Sportplatzpflegegeräte (z.B. Großpflegegeräte, Aufsitzrasenmäher, etc.) mit einem Anschaffungswert von mehr als 15.000 EURO

  • Bis zu 50 Prozent der förderungswürdigen Kosten nach Anrechnung von Drittleistungen (z. B. durch LSB oder Fachverband).
  • Bis zu 75 Prozent der förderungswürdigen Kosten nach Anrechnung von Drittleistungen (z. B. durch LSB oder Fachverband) bei einem Anteil von aktiven jugendlichen Vereinsmitgliedern ab 40%.


Der Höchstzuschuss beträgt 25.000 EUR.

Die Entscheidung über die Förderungsfähigkeit eines besonderen Sportplatzpflegegerätes trifft der Sportausschuss im Einzelfall.

c)

Technische Geräte zur Lebensrettung bei drohendem Herztod (Automatische externe      Defibrillatoren)

Bis zu 75% der förderungswürdigen Kosten nach Anrechnung von Drittmitteln (z.B. LSB oder Fachverband)

Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Geräte noch nicht bestellt oder gekauft sind. In begründeten Ausnahmefällen kann das Sportamt die Erlaubnis zur vorzeitigen Anschaffung der Geräte erteilen.

Hinweise zur Antragstellung:

  • Anträge können nur vom Vereinsvorstand des Hauptvereins gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt für jede Abteilung gesondert. Fachgeräte für bestehende Abteilungen können nicht zusätzlich von den anderen Abteilungen beantragt werden.

  • Eine erneute Antragstellung (pro Verein beziehungsweise pro Abteilung) für Zuschüsse gemäß Buchstaben a) und c) ist erst nach Ablauf einer Wartefrist von 12 Monaten (gerechnet vom letzten Bewilligungsdatum) möglich..

  • Das Antragsvolumen (Gesamtsumme der förderungsfähigen Kosten) muss mindestens 1.000 EURO betragen.

  • Die Anschaffung muss zweckmäßig sein.

  • Die Bezuschussung eines gebrauchten Großgerätes ist nur dann möglich, wenn der Höchstzuschuss nach Richtlinien voll ausgeschöpft wird.

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Kleingeräte mit geringem Anschaffungswert bis zu 100 EURO
  • IT- und Büroausstattung sowie Unterhaltungselektronik
  • Kfz und Transportanhänger
  • feststehende Einrichtungen, Sportkleidung und –ausrüstung für den persönlichen Bedarf
  • Lehrmittel.

Anträge können nur vom Vereinsvorstand des Hauptvereins gestellt werden.

Bei Anträgen für besondere Sportplatzpflegegeräte gemäß Buchstabe b) ist eine ausführliche Begründung zum Nachweis der sportfachlichen, technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit beizufügen.

Für diese Zuschussart können Antragsformulare beim SSB angefordert beziehungsweise auf dessen Internetseite im Bereich „Downloads“ heruntergeladen werden.

Der ausgefüllte und vom Vereinsvorstand unterzeichnete Antrag ist mit jeweils einem Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot sowie einer kurzen Begründung beim SSB einzureichen.

Ersteinrichtung und -ausstattungen, die im Rahmen einer Neubaumaßnahme angeschafft werden, sind als Bestandteil des Bauprojektes (siehe Zuschussart "Zuschüsse für Baumaßnahmen") mit 33 Prozent förderungswürdig.

 

Baumaßnahmen für Sportzwecke

Der Neubau sowie die Modernisierung/Sanierung ihrer sportlichen Infrastruktur ist für die Vereine Voraussetzung zur Bereitstellung eines adäquaten Sportangebots. Die Landeshauptstadt Düsseldorf will den Sportvereinen mit der Gewährung von Zuschüssen Anreize geben, in ihre Sportstätten zu investieren.

 

Folgende Zuschüsse werden hierfür bereitgestellt:

  • Neubauprojekte von Vereinsheimen, Umkleidegebäuden, Bootshäusern, Trainingsbeleuchtungsanlagen und Tennisplätzen inclusive der Ersteinrichtung und -ausstattungen mit Sportgeräten und anderes sowie
  • Modernisierungsmaßnahmen

können nach Abzug

  • von eventuellen Bundes- und Landeszuschüssen und/oder
  • von eventuellen städtischen, bezirksbezogenen Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Bezirksvertretungen 

wie folgt gefördert werden:

  1. mit einem Zuschussbetrag von bis zu 33 Prozent für Fremdleistungen
  2. mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Fremdleistungen bei Maßnahmen mit besonders ausgeprägter ökologischer Bedeutung (zum Beispiel Maßnahmen aus dem Projekt „Energiesparen im Sportverein“)
  3. mit einem förderungswürdigen Stundensatz in Höhe des jeweils bundesweit gesetzlich geltenden Mindestlohns für Eigenleistungen.

Der Höchstzuschuss je Baumaßnahme beträgt 70.000 EURO.

Zuwendungsfähig sind Bauvorhaben deren Gesamtkosten in der Regel über 2.500 EURO liegen.

Neubauprojekte und Modernisierungsmaßnahmen, die in Bauabschnitten erstellt werden, sind in den einzelnen Abschnitten förderungsfähig, wenn eine wiederholte Antragstellung nach Ablauf von 12 Monaten (gerechnet vom letzten Bewilligungsdatum) erfolgt.

Die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit einer Maßnahme gem. Ziffer 2 sowie über mögliche Sonderzuschüsse für Baumaßnahmen, die nicht unter diese Richtlinie fallen, trifft der Sportausschuss im Einzelfall.

Bei Zuschüssen über 5.000 EURO entscheidet die zuständige Bezirksvertretung über die Zuschussgewährung.

Nicht gefördert werden:

Grundstückskäufe, überwiegend wirtschaftlich genutzte Bereiche (zum Beispiel Küchen, Theken, Gastronomie, Wohnungen etc.) kleinere Reparaturarbeiten und Unterhaltungsarbeiten sowie Maßnahmen, die nicht ausschließlich sportlichen Zwecken dienen.

Hinweise zur Antragstellung:

Der formlose, vom Vereinsvorstand unterschriebene Antrag ist mit entsprechenden Planungsunterlagen und Kostenkalkulationen beim Sportamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt 52, Arena-Straße 1, 40474 Düsseldorf, einzureichen.

Die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Maßnahme ist durch Vorlage von in der Regel drei vergleichbaren Angeboten, die auf einer sparsamen und wirtschaftlichen Kalkulation beruhen, oder einer detaillierten Kostenschätzung nach DIN 276 nachzuweisen.

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. In begründeten Ausnahmefällen kann das Sportamt die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn erteilten, insbesondere, um Folgekosten zu vermeiden und die Werterhaltung der Sportstätten zu gewährleisten (zum Beispiel bei Modernisierungen an Dach, Sanitäranlagen, Gefahr im Verzug). Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich beim Sportamt zu beantragen.

 

Qualifizierungszuschuss zur Stärkung der Vereinsarbeit / Gleichstellung

1. Qualifizierungszuschuss zur Stärkung der Vereinsarbeit

Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen für in der Vereinsarbeit tätige Vereinsmitglieder aus den Mitgliedsvereinen des SSB.

 

Als in der Vereinsarbeit tätige Mitglieder gelten in diesem Zusammenhang insbesondere

  • Trainerinnen und Trainer
  • Übungsleiterinnen und Übungsleiter
  • Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager
  • Organisationsleiterinnen und Organisationsleiter.

Gefördert werden innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie seiner ihm angeschlossenen Landessportbünde und Sportfachverbände anerkannte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge). Gleiches gilt für Qualifizierungsmaßnahmen aus dem Verbundsystem des LSB.

Anerkennungs- und zuschussfähig sind die angefallenen Lehrgangskosten (= Teilnehmergebühren). Etwaige Übernachtungs-, Reise und Verpflegungskosten können nicht anerkannt werden.

Maximale Zuschusshöhe:

  • Je Qualifizierungsmaßnahme kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 500 EURO ausgezahlt werden.
  • Unter Berücksichtigung der tatsächlich zur Verfügung stehenden städtischen Mittel und der bis zum 31.10. des Jahres eingegangenen Anträge werden die Zuschussmittel bis zum Jahresende ausgezahlt.
  • Nach dem 31. Oktober eingehende Anträge werden für das Folgejahr berücksichtigt.

Hinweise zur Antragstellung:

Der Antrag mit einer Aufstellung der vom Verein finanzierten Qualifizierungsmaßnahmen ist auf einem vom SSB bereitgestellten Vordruck, der im Download-Bereich auf dessen Internetseite zu finden ist, innerhalb von acht Wochen nach Maßnahmenende zu stellen und beim SSB einzureichen.

Dem Antrag ist für jede Maßnahme die entsprechende Teilnahmebescheinigung mit Qualifizierungsnachweis und ein Beleg der Übernahme der Lehrgangskosten durch den Verein (Kontoauszug) in Kopie beizufügen.

 

2. Gleichstellung

Zur Förderung von Gleichstellung kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 EURO bewilligt werden. Hierfür stehen pro Jahr insgesamt 20.000 EURO zur Verfügung.

 

Voraussetzungen:

Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn der Verein eine Gleichstellungsordnung verabschiedet und umsetzt. Als Muster hierfür kann die Gleichstellungsordnung des Landessportbundes Nordrhein herangezogen werden. Diese Gleichstellungsordnung und die darauf aufbauenden Umsetzungsschritte sollen der Erreichung von Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung, ebenso von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder Alter im Sinne der Intersektionalität dienen.

Hinweise zur Antragstellung:

Für die Zuschussart ist ein formloser vom Vereinsvorstand unterzeichneter Antrag beim Stadtsportbund zu stellen. Die von der Mitgliederversammlung verabschiedete Gleichstellungsordnung des Vereins ist beizufügen.

Aufgrund der Begrenzung der Zuschusssumme richtet sich die Rangfolge der Gewährung nach dem Zeitpunkt des Antragseingangs. Zuschüsse die aus diesem Grund im Antragsjahr nicht bewilligt werden können, werden im Folgejahr berücksichtigt.

 

 

 

Kooperationen und Fördermaßnahmen mit besonderer Perspektive

Um bei Kooperationen von Düsseldorfer Sportvereinen mit einem verbindlichen Kooperationsvertrag, verbindlichen Absprachen und entsprechenden langfristigen Entwicklungsperspektiven sowie Fördermaßnahmen mit besonderer Perspektiven die personellen und organisatorischen Aufgaben bewältigen zu können, können Personalkostenzuschüsse für die Schaffung hauptamtlicher Fachkraftstellen oder für diesen Zweck entsprechend geeigneter Ausbildungsstellen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt werden.

 

Unter verbindlichen Kooperationen und Fördermaßnahmen mit besonderen Perspektiven wird hierbei verstanden:

  • Kooperationen zum Zwecke gemeinsamer Nutzung von Ressourcen und effektivem Mitteleinsatz (zum Beispiel Gemeinsame Vereinsverwaltung, Sportkoordinatorin beziehungsweise Sportkoordinator), stadtteilorientierte Angebotsweiterentwicklungen
  • Schwerpunktmaßnahmen mit besonderem gesamtstädtischen Interesse in den Bereichen Inklusion, Integration, Geschlecht, Gewaltprävention und Gewaltschutz sowie Antidiskriminierung, insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt sowie Projekte und Aktionen gegen Diskriminierung gegenüber queeren Menschen.

Je Verein beziehungsweise Kooperationsprojekt wird maximal 1 Fachkraftstelle und/oder 1 Ausbildungsstelle gefördert.

Um eine dauerhafte und kontinuierliche Vereinsarbeit gewährleisten zu können, erfolgt die Bezuschussung über insgesamt 3 Jahre

 

Zuschuss 1. Jahr bis zu 10.000 EUR
Zuschuss 2. Jahr bis zu 7.500 EUR
Zuschuss 3. Jahr bis zu 4.500 EUR

Es erfolgt eine Einzelbeschlussfassung durch den Sportausschuss.

 

Voraussetzungen:

  • Es werden nur Stellen gefördert, die neu geschaffen werden.
  • Qualifikationen:
    Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler, Sportmanagerinnen und Sportmanager und/oder Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager, Sport- und Fitnesskauffrauen und -männer beziehungsweise vergleichbare Qualifikation
  • Ausbildungsstellen:
    Sport- und Fitnesskauffrauen und –männer oder vergleichbare für die Vereinsarbeit geeignete Ausbildung
  • Mindestens 5-jähriger Anstellungsvertrag mit mind. 50 Prozentstelle (bei Teilzeitstellen erfolgt die Förderung entsprechend des jeweiligen Stellenanteils). Bei Ausbildungsstellen entsprechend der Vorgaben jeweiligen der Ausbildungsordnung.

Hinweise zur Antragsstellung:

Es ist ein formloser Antrag des Vereinsvorstandes mit ausführlicher Begründung, Stellenprofil, Kostenplan, Projektdarstellung und /oder Darstellung des Kooperationsvorhabens beim SSB einzureichen.

Vereine mit bereits vorhandenen hauptamtlichen Stellen können nur dann gefördert werden, wenn Mittel in diesem Bereich noch zur Verfügung stehen und ein zusätzlicher Personalbedarf (z. B. für eine Fördermaßnahme mit besonderen Perspektiven) im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden kann.

Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses oder des Ausbildungsverhältnisses endet die Zuschussgewährung mit dem Termin der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Zuschussgeberin behält sich vor, bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzufordern

Nicht darunter fallen:

  • nicht formelle Absprachen / Zusammenarbeit von Vereinen
  • Spiel-, Wettkampf-, Start- und Trainingsgemeinschaften von Vereinen
  • Vereine mit vorrangig wirtschaftlicher AusrichtungRegionale Zusammenschlüsse von Sparten (Weiterführung von Start-/Spielgemeinschaften).

Zuschüsse und Fördermittel – ein Leitfaden für Düsseldorfer Sportvereine

Zuschüsse und Fördermittel – ein Leitfaden für Düsseldorfer Sportvereine

Förderstrukturen sind vielfältig und vielschichtig – und mitunter schwer zu finden. Der vorliegende Leitfaden soll einen Überblick über vorhandene Förderprogramme und Förderstrukturen bieten und so als Orientierungshilfe für die Düsseldorfer Vereine, insbesondere deren ehrenamtlich tätigen Vorstände, dienen.

Die Bandbreite förderfähiger Vorhaben ist groß: Zuschüsse werden für Baumaßnahmen, Veranstaltungen, Anschaffungen für Sport- und Sportplatzgeräten, Stipendien, zinsgünstige Darlehen und Beratungsleistungen gewährt – um nur einige zu nennen. Der Leitfaden informiert über die wichtigsten Fördervoraussetzungen, Kontaktdaten und Ansprechpartner.

Die Information wurde im September 2021 ohne Anspruch auf Vollständigkeit aktualisiert. Da die Förderprogramme stetem Wandel unterliegen, empfiehlt sich eine digitale Bereitstellung.

Kontakt

  • Sportamt Düsseldorf

    Volker Beeker

    Tel. 0211 - 8995034

    E-Mail