Grillen im Grünen
Grillen im Grünen
Grillen ist in Düsseldorfer Parkanlagen grundsätzlich geduldet, sofern es kein ausdrückliches Grillverbot gibt. Bitte beachten Sie dabei folgende Verhaltensregeln:
- Einweggrills sind verboten
- Grillen Sie nicht direkt auf der Grasnarbe
- Halten Sie wegen Funkenflugs ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern
- Kohle und Feuerreste müssen nach dem Grillen vollständig gelöscht werden
- Abfälle bitte in geeigneten Behältern entsorgen oder wieder mitnehmen
- Nehmen Sie jederzeit Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher sowie auf Tiere
- Vermeiden Sie übermäßigen Qualm und Lärm
- Urinieren in Grünanlagen ist untersagt und kann geahndet werden
In Wald- und Forstbereichen ist das Grillen grundsätzlich verboten. Bei längeren Hitzeperioden kann zudem ein stadtweites Grillverbot verhängt werden. Dieses wird über die lokalen Medien bekanntgegeben. Achten Sie daher bei länger andauernden, heißen Phasen ohne ausreichend Niederschläge auf die aktuellen Presseveröffentlichungen zum Thema. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) ist besonders an heißen Tagen in des städtischen Parks und Grünanlagen präsent und achtet auf die Einhaltung der geltenden Regelungen.
Verstöße gegen die oben genannten Verhaltensregeln ahndet der OSD mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro.
Bitte helfen Sie dabei, Düsseldorfs Grünanlagen für alle Bürgerinnen und Bürger sauber, sicher und nutzbar zu halten – vielen Dank!