Veranstaltungsgelände / Messeparkplatz
Anlass
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat im Oktober 2018 den Beschluss gefasst, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Open-Air-Veranstaltungsfläche auf dem Messeparkplatz P1 geschaffen werden sollen. Die Grundlage für das Planverfahren soll das in der Anlage des Ratsbeschlusses beigefügte Konzept bilden, das auf der circa 200.000 Quadratmeter großen Fläche wenige Veranstaltungen pro Jahr für bis zu 80.000 ZuschauerInnen darstellt. Zudem wurden der Verwaltung weitere Zielsetzungen mit auf den Weg gegeben wie beispielsweise die Beschränkung der Baumfällungen, die Erstellung eines Baumkonzepts sowie die strikte Berücksichtigung der Vorgaben und Belange des Natur-, Arten- und Lärmschutzes sowie der Verkehrs- und Sicherheitsaspekte.
Der politischen Forderung nach einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit über die gesetzlich erforderlichen Schritte hinaus wurde entsprochen. Hierzu entwickelte die Verwaltung ein Beteiligungskonzept, das von der Politik im Frühjahr 2019 beschlossen wurde. Dieses sieht neben der obligatorischen Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Saalveranstaltung (gemäß § 3 (1) BauGB) und der Auslegung (gemäß § 3 (2) BauGB) zusätzlich einen Workshop, Ortsbegehungen, eine Kinder- und Jugendbeteiligung, einen Internetauftritt sowie eine Ausstellung vor. Mit dem Bürgerforum, das am 15. März 2019 stattfand, konnte hierzu bereits ein erster wichtiger Schritt getan werden. Weitere Informationen zum Bürgerforum sind im Kapitel Qualitätssicherndes Verfahren zu finden. Im Zeitraum von April bis Juni 2019 fanden außerdem drei Beteiligungsmöglichkeiten gezielt für Kinder und Jugendliche statt. An der Rheinuferpromenade, im ISS-Dome (heute PSD Bank Dome) und beim Sonnenradfest in Garath wurde ihnen die Möglichkeit gegeben, sich bezogen auf ihre konkreten Bedürfnisse zu der Planung zu äußern. Zuletzt fand vom 24. Februar bis zum 21. März 2025 die Plakat-Ausstellung am Außenzaun der MERKUR SPIEL-ARENA mit Informationen zur Planung des Veranstaltungsgeländes statt.
Auf der Internetseite d-live-openairpark kann sich die interessierte Öffentlichkeit jederzeit über das Projekt Open Air Park informieren.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtteils Stockum und ist Bestandteil des Geländes der Messe Düsseldorf. Der Geltungsbereich ist etwa 21 ha groß und umfasst den westlichen Teil des Messeparkplatzes P1.
Im Norden liegt jenseits eines etwa 120 Meter breiten Gehölzstreifens die Autobahn A 44. Östlich setzt sich der Messeparkplatz P1 bis zur etwa 300 m entfernten Straße Stockumer Höfe fort. Im Süden und Westen wird das Plangebiet überwiegend von Grünland und landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt; in etwa 400 m (südlich) bzw. 1 km (westlich) Entfernung liegt der Rhein.
Das Plangebiet umfasst sechs Parkfelder (4, 5 und 6, jeweils die Felder Nord und Süd) des Parkplatzes P1. Diese liegen nördlich und südlich der Haupterschließungsachse des Parkplatzes P1, die zwischen dem Lotzweg im Westen und der Straße Am Staad im Osten gelegen ist und mittig durch das Plangebiet verläuft.
Qualitätssicherndes Verfahren
Am 15. März 2019 fand in der Arena eine Workshopveranstaltung unter dem Titel Bürgerforum zum Open Air Park statt. Die interessierte Öffentlichkeit wurde eingeladen, an Ortsbesichtigungen teilzunehmen, sich in einer Ausstellung und bei Kurzvorträgen über die geplante Nutzung als Veranstaltungsgelände zu informieren sowie mit Fachleuten zu diversen Themen ins Gespräch zu kommen.
Das Bürgerforum zum Open Air Park ist Teil der Bürgerbeteiligung, die nach dem Willen des Rates der Stadt über das gesetzlich erforderliche Maß im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hinausgehen soll. Im Vorfeld der förmlichen Beteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) gab das Bürgerforum Gelegenheit, Bedenken und Anregungen zu den Entwurfsskizzen der Planerinnen und Planer sowie zu fachlichen Themen zu geben.
Die Ausstellung umfasste folgende Themenfelder:
- Veranstaltungskonzept
- Bebauungsplanverfahren
- Lärmschutz
- Verkehrskonzept
- Baumschutz
- Sicherheitskonzept
- Gewässerschutz
- Nachhaltigkeitskonzept
Die Bürgerinnen und Bürger konnten während der Ausstellung die Themen frei wählen und die Stationen wechseln. Die fachlichen Betreuerinnen und Betreuer berichteten anschließend im Plenum über die Arbeit an den Stationen und das Bürgerfeedback.
Die Ergebnisse des Bürgerforums sind in einer Dokumentation zusammengefasst, die hier heruntergeladen werden kann.
Bebauungsplan
Ziel des Bebauungsplans Nr. 05/016 Veranstaltungsgelände / Messeparkplatz, der seit 21. Juni 2025 rechtskräftig ist, ist es, entsprechend dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2018 (siehe Kap. Anlass) für das Plangebiet sowohl die bestehende Stellplatzfläche zu sichern als auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die temporäre Nutzung des Messeparkplatzes für Open-Air-Veranstaltungen in den Sommermonaten zu schaffen. Die Besucherkapazität wurde dafür auf maximal 80.000 Personen festgelegt. Die Erschließung ist über die bestehende Infrastruktur sowohl für den Individualverkehr als auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPVN) gesichert. Die Sicherung als Stellplatzfläche ist erforderlich, da sie verbindlicher Bestandteil der Genehmigung für Messe und Arena ist und damit auch die zeitlich im Jahresverlauf sehr deutlich überwiegende Nutzung bleiben wird.
Der Prozess des Bebauungsplanverfahrens und die einzelnen Verfahrenschritte sind in der entsprechenden Grafik in der unten zu findenden Bildleiste dargestellt.
Planungskonzept: drei Veranstaltungslayouts
Als Grundlage im Planverfahren wurden für die Nutzung als Veranstaltungsgelände verschiedene realistische Veranstaltungsszenarien entwickelt. Während im Jahr 2019 noch von zwei unterschiedlichen Veranstaltungslayouts ausgegangen wurde (siehe Abbildung Entwürfe Layout 1 und 2 als Maximal- und verkleinerte Konzertvariante), wurde die Planung in den darauffolgenden Jahren im Zuge des Bebauungsplanverfahrens weiterentwickelt, sodass nun drei Veranstaltungsszenarien als Grundlage dienen, die sich neben der Größe auch anhand der Anzahl der vorhandenen Bühnen unterscheiden (siehe Abbildungen Gestaltungspläne Layout 1-3):
- Das Veranstaltungslayout 1 zeigt ein Festival-Szenario mit fünf Bühnenstandorten und stellt die größtmögliche Flächenausnutzung dar (Parkfelder Nord und Süd).
- Das Veranstaltungslayout 2 zeigt ein kleineres Festival-Szenario mit zwei Bühnenstandorten. Das Veranstaltungsgelände befindet sich hierbei hauptsächlich auf den nördlichen Parkfeldern.
- Das Veranstaltungslayout 3 zeigt ein Konzert-Szenario mit einem Bühnen- und mehreren Tribünenstandorten. Auch hier werden hauptsächlich die nördlichen Parkfelder für das Veranstaltungsgelände genutzt.
Im Bebauungsplan werden wesentliche Standorte für größere bauliche Anlagen, wie Bühnen und Tribünen, durch Baufelder definiert und entsprechend festgesetzt.
In diesen Bereichen kann es zu Konflikten zwischen den zuvor genannten Nutzungen und den dort vorhandenen Parkplatzbäumen kommen, sodass hier Um- oder Ersatzpflanzungen erforderlich werden. Weitere veranstaltungsrelevante Nutzungen wie Gastronomie, WC-Anlagen oder Logistikbereiche können hingegen in Einklang mit dem Baumbestand realisiert werden. Der Umgang mit dem Thema Parkplatzbäume im Rahmen des Planverfahrens wird im Folgenden unter „Baumkonzept“ genauer vorgestellt.
Baumkonzept
Auf dem Messeparkplatz sind im Bereich des Plangebietes zahlreiche Bäume vorhanden. Die Veranstaltungslayouts sollen gemäß dem Ratsbeschluss sicherstellen, dass nicht mehr als 60 dieser Parkplatzbäume gefällt werden müssen und es im Rahmen der späteren Veranstaltungsgenehmigungen zu keinen weiteren Baumverlusten durch die Veranstaltungsnutzung kommen muss. Ersatzpflanzungen, die als Ausgleich für einen solchen Eingriff verpflichtend sind, sollen außerdem im direkten Umfeld stattfinden.
Im Rahmen des Planverfahrens wurde das Thema Bäume fachplanerisch begleitet und es wurden gutachterliche Untersuchungen wie eine Kartierung und Bewertung des Baumbestandes durchgeführt. Auf dieser Grundlage konnten Veranstaltungslayouts entwickelt werden, die sowohl realistische Veranstaltungsszenarien als auch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Baumbestand darstellen. In den drei Gestaltungsplänen (siehe Anlagen) wird dieses Zusammenspiel von Veranstaltungsnutzung und den Bäumen auf dem Messeparkplatz veranschaulicht. Die Bäume sind nahezu flächendeckend über die Parkplatzflächen verteilt; eine Ausnahme bildet das fast vollständig versiegelte Parkfeld Nr. 5 Nord. Da diese baumfreie Fläche jedoch nicht ausreicht, um im Veranstaltungsfall alle baulichen Großanlagen wie Bühnen und Tribünen dort unterzubringen, sind insgesamt einmalig 56 Baumfällungen sowie 7 Baumverpflanzungen innerhalb des Plangebietes erforderlich. Die betroffenen Baumstandorte liegen hauptsächlich in im Bebauungsplan als überbaubare Grundstücksfläche festgesetzten Flächen, in denen bauliche Hauptanlagen wie Bühnen und Tribünen zulässig sind. Die übrigen Baumstandorte sind aufgrund von Sichtachsen oder zusammenhängenden freien Flächen betroffen. Die verbleibenden 812 Laubbäume werden durch eine Festsetzung zum dauerhaften Erhalt der Bäume im Bebauungsplan gesichert.
Der Baumverlust wird durch 120 Ersatzpflanzungen außerhalb des Plangebietes kompensiert. Dies erfolgt auf städtischen Flächen nördlich der A44 (87 Bäume) und westlich des Flughafens Düsseldorf (33 Bäume), die nach Abstimmung mit den Fachämtern für die Ausgleichsmaßnahmen ökologisch sinnvoll und verfügbar sind. Unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Flächen stehen für die Ausgleichsmaßnahmen nicht zur Verfügung, da sich diese entweder in Privateigentum befinden oder für die benachbarte Deichsanierung bzw. anderweitig benötigt werden.
Durch vielfältige Maßnahmen wie die Festsetzung von Baufeldern für Standorte größerer baulicher Anlagen, die Verortung der Hauptbühne auf dem großflächigen baumlosen Bereich des asphaltierten Parkfeldes Nr. 5 Nord sowie die Festsetzung zum dauerhaften Erhalt der verbleibenden Bäume, können die o.g. Vorgaben des Rates erfüllt werden.