Südlich Haroldstraße
Anlass
Nach einem Beschluss der Landesregierung zur Nachnutzung der Landesliegenschaft „Haroldstraße 5“ sollen auf diesem Grundstück künftig Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK untergebracht werden.
Mit einer Neubebauung des Grundstückes ist die Chance für die Ausgestaltung eines neuen identitätsstiftenden Stadtbausteins an dieser stadträumlich prominenten Stelle verbunden. Darüber hinaus kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, die in der Stadt verteilten Ministerien weiter räumlich zu konzentrieren und damit den Leitgedanken eines Regierungsviertels deutlich zu stärken.
Außerdem wird die Idee aus dem Wettbewerb Blaugrüner Ring im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und der Schaffung blaugrüner Infrastruktur aufgegriffen.
Hierzu soll der Autoverkehr von der bisherigen Haroldstraße in Ost-West-Richtung auf eine neu zu schaffende Straße südlich des Grundstücks sowie in West-Ost-Richtung auf die Hubertusstraße verlagert werden.
Plangebiet
Das 4,5 ha große Plangebiet, zu dem das Grundstück Haroldstraße 5 und die an-grenzenden Verkehrsflächen der Haroldstraße, der Kavalleriestraße und der Neusser Straße gehören, liegt im Stadtteil Unterbilk am Rande der Carlstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsviertel.
Im Norden wird das Plangebiet u. a. durch das Gebäude des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und den Horionplatz begrenzt. Im Nord-Osten um-fasst das Plangebiet den Kreuzungsbereich Kavallerie-/Haroldstraße, im Osten gren-zen die Büro- und Wohngebäude der Kavalleriestraße sowie der aktuelle Sitz der NRW.BANK an. Im Süden wird das Plangebiet durch die Einfahrtsrampe in den Rheinufertunnel begrenzt. Der östliche Teil umfasst die Neusser Straße bis hin zum Horionplatz und wird durch den Johannes-Rau-Platz begrenzt.
Neben der Lage im nordrhein-westfälischen Regierungsviertel ist das Grundstück in verschiedene bedeutende Grünzüge eingebunden: Im Norden und Osten grenzt mit Spee’schem Graben, Schwanenspiegel und Ständehauspark der auf den ehemaligen Befestigungsanlagen errichtete, von Maximilian Friedrich Weyhe konzipierte Grüne Ring um Altstadt und Carlstadt an. Im Westen bildet der Johannes-Rau-Platz den An-schluss an die Rheinuferpromenade.
Qualitätssichernde Verfahren
Vor dem Hintergrund der neuen Nutzeranforderungen wurde im Jahr 2020 ein einpha-siger städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Ziel des Wettbewerbs war die Erar-beitung eines attraktiven städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepts als Grundlage für die geplanten Bauvorhaben der Landesregierung und der NRW.BANK.
In der Preisgerichtssitzung am 28. November 2020 wurde der Wettbewerbsbeitrag des Archi-tekten Paul Raphael Schägner – zusammen mit Lysann Schmidt Landschaftsarchitek-tin + fabulism GbR (Landschaftsplanung) und dem Büro Assmann Beraten + Planen GmbH (Verkehrsplanung) zum Sieger gewählt. Das Konzept überzeugt, da es einer-seits unter dem Begriff „Grüne Haroldbucht“ viel Grün im öffentlichen Raum schafft und somit konsequent das Anliegen des Blaugrünen Rings weiterentwickelt und sich andererseits mit der eigenständigen Baukörperkonfiguration auch hinsichtlich der Hö-henentwicklung angemessen in das Bild der Landeshauptstadt einfügt.
Der Masterplan des 1. Preisträgers bildete das städtebauliche Grundgerüst, das unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts in einem nächsten Schritt über zwei gesonderte einphasige hochbauliche Realisierungswettbewerbe für die Landes-regierung und NRW.BANK weiter konkretisiert wurde. Die Jurysitzungen hierzu haben im Oktober 2021 stattgefunden.
Die zwei Siegerentwürfe bilden die Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Wettbewerbssieger sind:
- Für den Bau der NRW.BANK: Paul Raphael Schägner mit fabulism GbR und und Lysann Schmidt-Blaahs landschaftsarchitektur
- Für den Bau der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: JSWD Architekten GmbH & Co. KG + Gina Barcelona Architects
Bebauungsplan
Da die Umsetzung des Vorhabens nicht auf der Grundlage des bestehenden Pla-nungsrechts erfolgen konnte, wurde basierend auf den beiden Siegerentwürfen der Bebauungsplan 03/034 Südlich Haroldstraße aufgestellt. Dieser wurde am 10. April 2025 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet ist als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landesministerien, Institutionen des Landes und öffentliche Verwaltung“ festgesetzt. Es gliedert sich in zwei Teilbereiche. Während das SO 1 im Westen der Unterbringung verschiedener Landesministerien dient, ist das SO 2 im Osten für die Unterbringung der NRW.BANK vorgesehen. Beide Gebäudekörper bestehen aus einem verbindenden Sockelbau, einem Atriumgebäude und einem Hochpunkt. Die Hochpunkte erreichen maximale Höhen von 110 Metern (Landesregierung) bzw. 100 Metern (NRW.BANK).
Die Flächen des Sondergebietes bleiben bis zur Gebäudekante öffentlich begehbar und schaffen so einen Mehrwert im Sinne des „Social Returns“. Am Gebäude der Landesregierung entsteht zusätzlich ein öffentlich nutzbarer, begrünter Terrassenbau-körper mit Außengastronomie auf der obersten Stufe - die sogenannten „Haroldter-rassen“. Darüber hinaus sind auch Angebote in Form von öffentlich zugänglichen Gastronomie- und Bibliotheksflächen im Gebäude der Landesregierung und einem öffentlichen Café im Gebäude der NRW.BANK vorgesehen.
Das städtebauliche Konzept sieht vor, im nördlichen Bereich die Straßenfläche der Haroldstraße zurückzubauen und einen Freiraum - die „Grüne Haroldbucht“ - zu schaffen. Dieser Bereich wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt und schafft in Verbindung mit den Haroldterrassen eine großzügige Grünfläche. Zwischen den bei-den Gebäudekörpern wird eine trichterförmige, mindestens 12 m breite Wegeverbin-dung für den Fuß- und Radverkehr geplant. Eine neue Planstraße südlich des Plan-gebiets übernimmt die Verkehrsführung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und Busse aus Ost-West-Richtung als Ersatz für die rückgebaute Haroldstraße. Der Verkehr in Gegenrichtung wird künftig über die außerhalb des Plangebietes verlaufen-de Hubertusstraße geleitet.
Realisierung
Das Vorhaben soll durch die beiden Vorhabenträger NRW.BANK und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) realisiert werden.