32.301 - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Ausnahmen vom Ladenschluss - im Jahre 2025 - Landeshauptstadt Düsseldorf

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf in den Stadtteilen Benrath, Eller, Kaiserswerth, Oberkassel und Pempelfort - Ausnahmen vom Ladenschluss - im Jahre 2025
vom 21.03.2025

 
https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 24.03.2025 - Nachrichtlich Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 13 vom 29.03.2025
Redaktioneller Stand: März 2025

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der. Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113) in der zurzeit gültigen  Fassung wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Ratsbeschluss vom 26.02.2025 für das Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf folgende  ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

§ 1

Abweichend von § 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten dürfen Verkaufsstellen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein

  • in dem Stadtteil Eller in Zusammenhang mit dem Ostermarkt beschränkt auf den aus der Anlage (Lageplan Eller) der ordnungsbehördlichen Verordnung ersichtlichen räumlichen Bereich  am Sonntag, dem 06.04.2025,
  • in dem Stadtteil Benrath in Zusammenhang mit dem Maimarkt beschränkt auf die Verkaufsstellen auf dem Marktplatz, der Hauptstraße, der Görresstraße, der Cäcilienstraße, der  Börchemstraße, der Friedhofstraße, der Sistenichstraße und der Heubesstraße am Sonntag, dem 11.05.2025,
  • in dem Stadtteil Oberkassel in Zusammenhang mit dem Luegalleefest beschränkt auf den aus der Anlage (Lageplan Oberkassel) der ordnungsbehördlichen Verordnung ersichtlichen  räumlichen Bereich, am Sonntag, dem 24.08.2025, 
  • in dem gesamten Stadtteil Eller in Zusammenhang mit dem Gumbertstraßenfest und in dem Stadtteil Kaiserswerth in Zusammenhang mit dem Kaiserswerther Kartoffelfest beschränkt auf den aus der Anlage (Lageplan Kaiserswerth) der ordnungsbehördlichen Verordnung ersichtlichen räumlichen Bereich am Sonntag, dem 14.09.2025, 
  • in dem Stadtteil Pempelfort in Zusammenhang mit dem Nordstraßenfest beschränkt auf den aus den Anlagen (Lageplan Pempelfort) der ordnungsbehördlichen Verordnung ersichtlichen  räumlichen Bereich am Sonntag, dem 28.09.2025, 
  • in dem Stadtteil Benrath beschränkt auf die Verkaufsstellen auf dem Marktplatz, der Hauptstraße, der Görresstraße, der Cäcilienstraße, der Börchemstraße, der Friedhofstraße, der  Sistenichstraße und der Heubesstraße und in den Stadtteilen Eller, Kaiserswerth, Oberkassel und Pempelfort in Zusammenhang mit den örtlichen Weihnachtsmärkten beschränkt auf die  aus den Anlagen (Lagepläne Eller, Kaiserswerth, Oberkassel, Pempelfort) der ordnungsbehördlichen Verordnung ersichtlichen räumlichen Bereiche am Sonntag, dem 07.12.2025.

Nachrichtlich werden die der ordnungsbehördlichen Verordnung als Anlage beigefügten Lagepläne, welche die freigegebenen Bereiche skizzieren und Bestandteil dieser Verordnung sind, wie folgt beschrieben:

Lageplan Eller:
Ab Zeppelinstraße 5 Richtung Gumbertstraße bis Gumbertstraße 178.
Gertrudisplatz und Robertstraße.

Lageplan Oberkassel:
Luegallee von Höhe Brend' amourstraße und Leostraße bis zum und einschließlich
Belsenplatz.
Hansaallee bis zur Höhe Ria-Thiele-Straße.
Lankerstraße bis zur Höhe Mercatorstraße.
Quirinstraße bis zur Höhe Arnulfstraße, Arnulfstraße
bis zur Höhe Quirinstraße.
Oberkasseler Straße bis zur Höhe Sigmaringen Straße und Salierstraße.
Drakestraße bis zur Höhe Cheruskerstraße.
Dominikanerstraße bis zur Höhe Wildenbruchstraße.
Belsenstraße bis zur Höhe Düsseldorfer Straße

Lageplan Pempelfort:
Im Norden begrenzt durch die Pfalzstraße und die Cordobastraße.
Im Westen begrenzt durch die Fischerstraße zwischen Cordobastraße und
Nordstraße.
Im Osten begrenzt durch die Moltkestraße zwischen Münsterstraße und Winkelsfelder
Straße.
Im Süden begrenzt durch die Gneisenaustraße und die Nordstraße.
Duisburger Straße bis Ecke Sternstraße.

Lageplan Kaiserswerth:
Kaiserswerther Markt vollständig.
Als südliche Grenze jeweils An Sankt Swidbert 9, Friedrich-von-Spee-Straße 12 und
Sankt-Görres-Straße 6.
Klemensplatz vollständig.
Als nördliche Grenze Arnheimer Straße 20.
Als östliche Grenze Alte Landstraße und Kreuzbergstraße 17.
Am Kreuzberg vollständig.

Die auf den eingrenzenden Straßen befindlichen Verkaufsstellen sind Bestandteil der Sonntagnachmittagsfreigabe.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb des im Rahmen des § 1 zugelassenen räumlichen Bereiches oder außerhalb der im § 1 zugelassenen  Geschäftszeiten für den geschäftlichen Verkehr mit dem Kunden offen hält.

Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. 

Die ordnungsbehördliche Verordnung tritt mit dem Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Download Verordnung inklusive Lagepläne / Anlage