Stadt erhöht die Förderung beim Einbau von Schallschutzfenstern

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Der Fördersatz für Schallschutzfenster ist durch einen Beschluss des Umweltausschusses ab Jahresanfang 2024 von 225 Euro auf 300 Euro je Quadratmeter Fensterfläche erhöht worden © Landeshauptstadt Düsseldorf/Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

Wohnsituation an lauten Straßen kann durch den Einbau spürbar verbessert werden

Der Lärm ausgehend von großen kommunalen und überregionalen Straßen sowie den Straßenbahntrassen ist belastend. Die Wohnsituation an lauten Straßen kann aber durch den Einbau sogenannter Schallschutzfenster spürbar verbessert werden. Insbesondere Fenster und Balkontüren sind für das Eindringen von Schall über die Fassade die Schwachstellen. Der Fördersatz für Schallschutzfenster ist durch einen Beschluss des Umweltausschusses ab Jahresanfang 2024 von 225 Euro auf 300 Euro je Quadratmeter Fensterfläche erhöht worden. In Schlafräumen und Kinderzimmern werden zusätzlich schallgedämmte Lüfter mit 225 Euro bezuschusst.

Die Stadt Düsseldorf bietet den Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern seit 2004 ein Förderprogramm zum Einbau solcher Schallschutzfenster an. Mehr als 3.400 Wohnungen konnten seither mit einem besseren Schutz vor Kraftfahrzeug- und Straßenbahnlärm ausgestattet werden.

Jochen Kral, zuständiger Beigeordneter in der Landeshauptstadt für Mobilität und Umwelt: "Schallschutzfenster sind in der Lage, den Verkehrslärm aus den Wohnräumen wirksam auszusperren. In Verbindung mit schallgedämmten Lüftern werden die Räume auch belüftet. Außerdem bieten die neuen Fenster einen guten Wärmeschutz und tragen damit zur Energieeinsparung bei. Neben der Förderung für den Lärmschutz am Gebäude ist die Stadt natürlich auch aktiv, wenn es darum geht, den Verkehrslärm an der Quelle zu verringern. Das ist zum Beispiel Ziel des gerade in Arbeit befindlichen Lärmaktionsplans IV."

Zuschussfähig ist der erstmalige Einbau von Schallschutzfenstern in Wohnhäusern im Stadtgebiet, deren Baugenehmigung vor dem 21.06.1990 erteilt wurde und bei denen die Straßenverkehrslärmbelastung am Tag mindestens bei 70 Dezibel dB(A) liegt oder in der Nacht bei mindestens 60 dB(A).

Ob das Wohngebäude förderfähig ist, kann im städtischen Geoportal im Internet nachgesehen werden unter https://maps.duesseldorf.de - Stichwort: Klima und Umwelt ► Straßenlärmkarte [Adresse suchen, auf Gebäude zoomen und klicken bzw. mit dem Info-Button "i" die dB-Werte abrufen] oder telefonisch unter 0211-8921065 erfragt werden. Auch andere Fragen zum Förderprogramm, den vorzulegenden Unterlagen und der Abwicklung des Antragsverfahrens können unter dieser Telefonnummer oder per E-Mail an schallschutzfenster@duesseldorf.de gestellt werden.

Anträge von Eigentümern und Eigentümerinnen bittet die Stadt ebenfalls per E-Mail an schallschutzfenster@duesseldorf.de oder auf dem Postweg an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Stichwort Schallschutzfenster, Brinckmannstraße 7, 40200 Düsseldorf, zu richten.

Die Website des Förderprogramms mit Richtlinie und Antragsformularen ist unter www.duesseldorf.de/schallschutzfenster zu finden.