Beihilfen im Todesfall

Beihilfen im Todesfall

Auch im Todesfall können verschiedene finanzielle Unterstützungen durch die Beihilfestelle erfolgen. 
So sind z.B. die Überführungskosten vom Sterbeort zur Beisetzungsstelle beihilfefähig. Die Zahlung der Beihilfe erfolgt ausschließlich auf das Konto der /des Beihilfeberechtigten oder das Konto einer Erbin/eines Erben, wenn der Erbschein vorgelegt wurde.