Badegewässer

Unterbacher See, © Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH – Fotograf U. Otte
Unterbacher See, Foto: DT.

Badegewässer

Entsprechend der Badegewässerverordnung NRW vom 11.12.2007 erfolgt die Überwachung des Unterbacher Sees nach der EG-Badegewässer­richtlinie von 2006.

Unterbacher See

Zuständig für die Überwachung sind das Gesundheitsamt, Bereich Umweltmedizin/Umwelthygiene sowie das Umweltamt der Stadt Düsseldorf.

Badesaison:

Die Badesaison beginnt in der Regel Anfang Mai und endet Mitte September.

Überwachungszeitplan:

Vor Beginn jeder Badesaison wird ein Überwachungszeitplan für die Beprobung des Nord- und des Südstrandes vom Gesundheitsamt in Absprache mit dem Betreiber und dem Untersuchungsinstitut erstellt.

Untersuchungsumfang:

Der Untersuchungsumfang erstreckt sich auf die regelmäßige Untersuchung der bakteriologischen und chemisch-physikalischen Parameter des Badegewässers; es erfolgt eine Beobachtung bezüglich besonderer Gesundheitsgefahren oder sonstiger Belastungen (Zerkarien/ Badedermatitis) sowie die Besichtigung von sanitären Anlagen und Einrichtungen.

Untersuchungsergebnisse:

Das Gesundheitsamt veröffentlicht die aktuellen Untersuchungsergebnisse zu den im Abstand von 3 Wochen jeweils am Nord- und am Südstrand durchgeführten Badewasseruntersuchungen auf die erforderlichen Parameter.

Es erfolgt

  • eine Warnung immer dann, wenn eine Verschmutzung vorherzusehen ist oder vorliegt
  • die aktuelle Einstufung des Badegewässers sich verändert
  • ein Badeverbot oder ein Abraten vom Baden, wenn dies erforderlich ist. Hier erfolgt dann auch eine Kennzeichnung am Badegewässer mittels deutlicher Hinweise
  • Parallel erfolgt eine Information der Öffentlichkeit mit der Angabe von Gründen.

Badegewässerprofile:

Für den Nord- und den Südstrand wurden jeweils Badegewässerprofile erstellt. Diese sind unter den folgenden Links einsehbar:

Badegewässerprofil Unterbacher See Nord

Badegewässerprofil Unterbacher See Süd

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gemäß der oben genannten Richtlinie werden alle Bürger angeregt, sich an der Umsetzung der EG-Badegewässerrichtlinie zu beteiligen. Dies können sachdienliche Hinweise über Wasserveränderungen und Verunreinigungen sein oder aber Vorschläge für Verbesserungen ebenso wie Beschwerden.

Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: Badegewässer in NRW

Kontakt

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    Umweltmedizinische
    Beratung 53/14
    40200 Düsseldorf

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