Die infektionshygienische Überwachung der Altenheime und Hospize erfolgt als jährliche Regelbegehung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz, § 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommisstion für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut.
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