Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen

Seniorenheim © RRF/fotolia.com

Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen

Die infektionshygienische Überwachung der Altenheime und Hospize erfolgt als Regelbegehung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz, § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommisstion für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut.

Im Falle des gehäuften Auftretens von Infektionskrankheiten (z.B. Durchfallerkrankungen, Infektionen mit multiresistenten Erregern) werden die Einrichtungen beratend unterstützt.

Aspekte der pflegerischen Versorgung werden vom Amt für soziale Sicherung und Integration - WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) geprüft.

Weiterführende Links im Internet:

Infektionsschutzgesetz - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)

TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege: "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)"

Informationen des RKI - Robert Koch-Institut (RKI): Beiträge zum Thema "Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen". Das RKI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Kontakt

  • Gesundheitsamt Düsseldorf
    Hygieneüberwachung
    Erkrather Straße 377-389
    40231 Düsseldorf

  • Telefonische Sprechzeiten
    Montag - Donnerstag
    9 - 14 Uhr
    Freitag 9 - 12 Uhr

  • Tel. 0211 - 8992693
    Fax 0211 - 8932693

    E-Mail
  • Postanschrift

    Gesundheitsamt Düsseldorf

    53/22

    40200 Düsseldorf