Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Das Gesundheitsamt Düsseldorf überwacht die Einhaltung infektionshygienischer Anforderungen in Altenheimen und Hospizen. Die erfolgt als Regelbegehung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz, § 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts.
Treten in einer Einrichtung gehäuft Infektionskrankheiten auf, unterstützt das Gesundheitsamt die Verantwortlichen bei der Einschätzung der Situation und bei der Umsetzung geeigneter Hygienemaßnahmen. Dies betrifft zum Beispiel Durchfallerkrankungen oder Infektionen mit multiresistenten Erregern.
Aspekte der pflegerischen Versorgung werden vom Amt für soziale Sicherung und Integration - WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) geprüft.