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Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen

Seniorenheim © RRF/fotolia.com
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Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen

Das Gesundheitsamt Düsseldorf überwacht die Einhaltung infektionshygienischer Anforderungen in Altenheimen und Hospizen. Die erfolgt als Regelbegehung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz, § 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts.

Treten in einer Einrichtung gehäuft Infektionskrankheiten auf, unterstützt das Gesundheitsamt die Verantwortlichen bei der Einschätzung der Situation und bei der Umsetzung geeigneter Hygienemaßnahmen. Dies betrifft zum Beispiel Durchfallerkrankungen oder Infektionen mit multiresistenten Erregern.

Aspekte der pflegerischen Versorgung werden vom Amt für soziale Sicherung und Integration - WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) geprüft.

Weiterführende Links im Internet

Infektionsschutzgesetz – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)

TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege: "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)"

Informationen des RKI – Robert Koch-Institut (RKI): Beiträge zum Thema "Infektionsprävention in Heimen". Das RKI ist die zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der öffentlichen Gesundheit und das nationale Public-Health-Institut.

Kontakt

  • Gesundheitsamt Düsseldorf
    Hygieneüberwachung
    Erkrather Straße 377-389
    40231 Düsseldorf

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    Gesundheitsamt Düsseldorf

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