Infektionshygienische Überwachung von Kliniken, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren
Infektionshygienische Überwachung von Kliniken, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren
Das Gesundheitsamt Düsseldorf überwacht Krankenhäuser, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren im Hinblick auf die Einhaltung infektionshygienischer Anforderungen. Die Überwachung erfolgt gemäß § 23 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz und § 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Die Anforderungen an die Infektionshygiene werden unter anderem durch die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) definiert.
Darüber hinaus bearbeitet das Gesundheitsamt Meldungen über gehäuft auftretende Infektionsgeschehen sowie Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern.
Weitere Informationen zur Konzessionierung einer privaten Krankenanstalt gemäß § 30 GewO finden Sie auf den Seiten des Ordnungsamtes.