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Infektionshygienische Überwachung von Kliniken, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren

Sterile Handschuhe © photoCD/fotolia
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Infektionshygienische Überwachung von Kliniken, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren

Das Gesundheitsamt Düsseldorf überwacht Krankenhäuser, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren im Hinblick auf die Einhaltung infektionshygienischer Anforderungen. Die Überwachung erfolgt gemäß § 23 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz und § 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Die Anforderungen an die Infektionshygiene werden unter anderem durch die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) definiert.

Darüber hinaus bearbeitet das Gesundheitsamt Meldungen über gehäuft auftretende Infektionsgeschehen sowie Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern.

Weitere Informationen zur Konzessionierung einer privaten Krankenanstalt gemäß § 30 GewO finden Sie auf den Seiten des Ordnungsamtes.

Weiterführende Links im Internet

Infektionsschutzgesetz – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)

RKI – Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege: "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)"

HygMedVO – Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)

Kontakt

  • Gesundheitsamt Düsseldorf
    Hygieneüberwachung
    Erkrather Straße 377-389
    40231 Düsseldorf

    E-Mail
  • Postanschrift

    Gesundheitsamt Düsseldorf

    53/21

    Kölner Straße 180

    40227 Düsseldorf