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Hygiene in Einrichtungen der Hygiene-Verordnung NRW

Tattoo © Haramis Kalfar/fotolia.com
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Hygiene in Einrichtungen der Hygiene-Verordnung NRW

Das Gesundheitsamt Düsseldorf überwacht Betriebe, die der Hygiene-Verordnung NRW unterliegen. Diese Betriebe sind keine medizinischen Einrichtungen, aber durch den invasiven Charakter der Tätigkeit ist auch hier ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften zu legen.

Die Pflichten der Betreibenden solcher Einrichtungen sind in der "Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten" (Hygiene-Verordnung NRW) festgehalten und umfassen unter anderem

  • Reinigung
  • Desinfektion
  • Sterilisation

Ziel ist es, die Übertragung von Krankheitserregern (dazu zählen zum Beispiel HIV, Hepatitis B und C) zu verhindern.

Kontakt

  • Gesundheitsamt Düsseldorf
    Hygieneüberwachung
    Erkrather Straße 377-389
    40231 Düsseldorf

    E-Mail
  • Postanschrift

    Gesundheitsamt Düsseldorf

    53/21

    Kölner Straße 180

    40227 Düsseldorf