Hygiene in Einrichtungen der Hygiene-Verordnung NRW
© Haramis Kalfar/fotolia.com
Hygiene in Einrichtungen der Hygiene-Verordnung NRW
Das Gesundheitsamt Düsseldorf überwacht Betriebe, die der Hygiene-Verordnung NRW unterliegen. Diese Betriebe sind keine medizinischen Einrichtungen, aber durch den invasiven Charakter der Tätigkeit ist auch hier ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften zu legen.
Die Pflichten der Betreibenden solcher Einrichtungen sind in der "Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten" (Hygiene-Verordnung NRW) festgehalten und umfassen unter anderem
- Reinigung
- Desinfektion
- Sterilisation
Ziel ist es, die Übertragung von Krankheitserregern (dazu zählen zum Beispiel HIV, Hepatitis B und C) zu verhindern.