Weitere Infektionskrankheiten

Weitere Infektionskrankheiten

Meldungen gemäß §§ 6,8 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gemäß § 14 (8) IfSG sind Arztmeldungen, das heißt der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf die in § 6 IfSG genannten Krankheiten über das Deutsche elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) zu melden.

Hinweise dazu finden Sie hier.

Übergangsweise finden Sie das alte Meldeformular hier. Bitte beachten Sie, dass die Meldung via Meldeformular per Fax, Brief oder E-Mail nicht mehr gesetzeskonform ist und nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen darf (Ausfall von DEMIS etc.).


Link zum Robert Koch-Institut: Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger

Link zum Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW): Materialien zum Infektionsschutzgesetz / Meldebögen

Fragen zu Infektionskrankheiten in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Häufig gestellte Fragen zu Krätze (Scabies)