Tuberkulose-Ambulanz

Tuberkulose-Ambulanz

Die Tuberkuloseambulanz im Gesundheitsamt berät Sie in allen Fragen zur Tuberkulose.

Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Mycobacterium tuberculosis übertragen wird. Meist ist die Lunge betroffen. Es kann aber jedes Organ befallen werden. Die Tuberkuloseerreger werden bei der ansteckenden Form der Lungentuberkulose von Mensch zu Mensch durch feinste Tröpfchen im Ausatemstrom über den Luftweg übertragen, insbesondere beim Husten oder Niesen. Im Fall einer ansteckenden Lungentuberkulose müssen die Erkrankten isoliert werden bis keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Ein Patient mit einer ansteckenden Lungentuberkulose infiziert pro Jahr etwa 10 andere Menschen. Nach einer Infektion mit Tuberkulosebakterien kann die Krankheit Tuberkulose auch noch nach Jahren auftreten. Besonders Kinder und Menschen mit Immunschwäche erkranken nach einer Infektion mit Tuberkulosebakterien häufiger an einer Tuberkulose als infizierte gesunde Erwachsene. Es gibt auch Tuberkuloseformen die nicht ansteckend sind. Jede Erkrankung und der Tod an Tuberkulose sind laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.

Folgende Untersuchungen werden in der Tuberkuloseambulanz durchgeführt:

  • Tuberkulinhautteste
  • Blutuntersuchungen auf Tuberkulose (Quantiferontest)
  • Röntgenuntersuchungen

Die Ärztin/der Arzt der Tuberkuloseambulanz entscheidet individuell, welche Untersuchung sinnvoll ist und durchgeführt werden soll.
Menschen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben wollen, benötigen gemäß
§ 36 Infektionsschutzgesetz eine Bescheinigung darüber, dass bei ihnen keine ansteckende Tuberkulose vorliegt. Zu diesem Zweck hält das Gesundheitsamt für Menschen ohne festen Wohnsitz und für Geflüchtete offene Sprechstunden ab. Bitte beachten Sie auch die Sprechstundenzeiten und Raumanmeldung für Tuberkuloseerkrankte und Kontaktpersonen.
 

Meldeformular gemäß §§ 6,8,9 IfSG
Bitte das ausgefüllte Meldeformular faxen an: Telefax 0211 89-39651
 

Link zum Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW):
Materialien zum Infektionsschutzgesetz / Meldebögen

Kontakt

  • Tuberkuloseambulanz

    Kölner Straße 180
    40227 Düsseldorf

    Fahrplanauskunft
  • TBC-Erkrankte und Kontaktpersonen: Raum 116

    Wohnungslose und Geflüchtete: Raum 123

  • Sprechzeiten
    Mo - Do: 8-11 Uhr
    Fr: 8-10 Uhr

    Stadtplan
  • Tel.: 0211 89-92651
    Fax: 0211 89-32651

    E-Mail