Masernschutz
Die Impfung gegen Masern wird im Impfpass dokumentiert. Bild: © Fotolia
Masernschutz
Allgemeines zum Thema Masern
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen und unterliegen der Meldepflicht.
Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen – und sind somit keine harmlose Kinderkrankheit! Zu schweren Komplikationen zählen mitunter Lungen- und Gehirnentzündungen, die sogar zum Tod führen können.
Aktuelle Entwicklung
Laut Auskunft der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind in der Europäischen Region 127.350 Masernfälle für das Jahr 2024 verzeichnet worden – doppelt so viele wie für 2023 und der höchste Stand seit 1997. Auch in Deutschland treten immer wieder Masernausbrüche auf (79 Fälle im Jahr 2023, 645 Fälle im Jahr 2024).
Impfschutz und Gemeinschaftsschutz
Eine hohe Impfquote verhindert die Ausbreitung von Masern. Als Ziel gilt eine Impfquote von etwa 95 Prozent. Nur so lassen sich Infektionsketten zuverlässig unterbrechen.
Davon profitieren auch Menschen, die selbst noch nicht geimpft werden können, zum Beispiel:
- Säuglinge
- Personen mit einer Immunschwäche
- Schwangere ohne Impfschutz
Die Impfung schützt damit nicht nur Einzelpersonen, sondern die gesamte Bevölkerung.
Aktuelle Impfquoten in Deutschland (RKI, 2023)
- 77 Prozent der Kinder sind im Alter von 24 Monaten zweifach geimpft
- 92 Prozent der Sechsjährigen sind zweifach geimpft
Das große Ziel ist die komplette weltweite Ausrottung der Masern (siehe dazu auch FAQ "Was bedeutet eigentlich Elimination der Masern und Röteln?").