Was muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden?
Wenn ein Nachweis gegen Masern nicht vorgelegt wurde, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und personenbezogene Angaben zu übermitteln (Name, Adresse, gegebenenfalls Namen der Sorgeberechtigten). Dies gilt auch, wenn Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit des Dokumentes bestehen.
Atteste über medizinische Kontraindikationen sind sehr selten. Zudem werden diese oft ohne ausreichende Begründung ausgestellt. Daher ist in solchen Fällen grundsätzlich Kontakt zu uns aufzunehmen.
Sofern Ihre Einrichtung innerhalb des städtischen E-Mail-Systems kommuniziert, können die Meldungen per E-Mail (an masernschutz@duesseldorf.de) erfolgen. Ansonsten können Sie uns Meldungen über die ITK-Cloud datenschutzkonform hochladen. Die entsprechenden Zugangsdaten erhalten Sie von uns auf Anfrage per E-Mail.
Sofern Sie noch keine Meldevorlagen haben, können wir Ihnen diese gerne zur Verfügung stellen.