Wirtschaftliche Erziehungshilfen
Viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind aus verschiedensten Gründen auf ambulante (Unterstützung erfolgt zu Hause durch eine Familienhilfe), teilstationäre (zum Beispiel Tagesgruppen) und stationäre (Heimunterbringung, Unterbringung bei Pflegeeltern) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die gesetzlich im Sozialgesetzbuch VIII verankert sind, angewiesen.
Diese Hilfen sind beim Bezirkssozialdienst zu beantragen.
Die wirtschaftliche Erziehungshilfe wickelt die dafür anfallenden Kosten ab, prüft die Zuständigkeit und verfolgt Ansprüche gegen Dritte.