01.04.2021
Maskenpflicht im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr
Die Maskenpflicht in Düsseldorf, einschließlich der räumlichen und zeitlichen Erweiterung im Gebiet "Altstadt", ist per Allgemeinverfügung bis einschließlich Sonntag, 25. April, verlängert worden. Die Maskenpflicht gilt seit sechs Wochen im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. Die räumliche und zeitliche Geltung der Maskenpflichtgebiete in der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Hauptbahnhof bestehen unverändert fort.
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