24.02.2021
Neue Allgemeinverfügungen
Maskenpflichtgebiet in der Altstadt bis zum Rhein erweitert/Verweilverbot am Wochenende in diesem Gebiet
Das Maskenpflichtgebiet "Altstadt" wird am Rheinufer von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse ausgeweitet und die Maskenpflicht täglich von 10 bis 1 Uhr verlängert. Ergänzend gilt an Wochenenden freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags, je 10 bis 1 Uhr des Folgetages, im Maskenpflichtgebiet Altstadt - einschließlich der Erweiterung entlang des Rheins - zukünftig auch ein Verweilverbot.
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