04.02.2021
Untere Naturschutzbehörde erinnert: Gehölzschnitt nur bis Ende Februar zulässig/Ab 1. März beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel
Gartenbesitzer aufgepasst: Wer noch Hecken oder Gehölze zurückschneiden möchte, sollte die Arbeiten in den kommenden Wochen erledigen. Denn am Sonntag, 28. Februar, endet die Zeit des Gehölzschnitts. Danach beginnt die Brutzeit von heimischen Vogelarten. Darauf macht die Untere Naturschutzbehörde Düsseldorf aufmerksam.
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