19.12.2019
Weil er Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) im April 2018 beleidigt hatte, ist ein Mann vom Landgericht zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. Gegen ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichtes hatte der Mann Berufung eingelegt, sodass der Fall beim Landgericht landete. Die Berufung hatte keinen Erfolg. Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang.
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