17.02.2025
Bundestagswahl 2025
Briefwähler sollten ihren roten Wahlbrief spätestens am Mittwoch, 19. Februar, an das Amt für Statistik und Wahlen zurücksenden
Für Rücksendung und Einwurf der Wahlunterlagen sind wichtige Fristen zu beachten. Briefwähler sollten ihren roten Wahlbrief spätestens am Mittwoch, 19. Februar, an das Amt für Statistik und Wahlen zurücksenden. In der Direktwahlstelle in der Mecumstraße 10 können Briefwahlanträge noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, gestellt werden.
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