13.01.2023
Durch die Wohngeldreform haben erheblich mehr Haushalte mit kleinem Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Erfahrungsgemäß wenden sich viele Anspruchsberechtigte nicht unmittelbar an das Wohnungsamt. Häufig ist erste Anlaufstelle bei finanziellen Engpässen die Sozialverwaltung, eine sonstige Beratungsstelle oder der Vermieter. Das Amt für Wohnungswesen hat für diese Multiplikatoren Informationsveranstaltungen zum neuen Wohngeld durchgeführt.
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